Rufnummernmitnahme und Anbieterwechsel – alle Antworten zum Thema Netzwechsel

Rufnummermitnahme
Rufnummermitnahme

Rufnummernmitnahme und Anbieterwechsel – alle Antworten zum Thema Netzwechsel – Die Mitnahme der alten Rufnummer in neue Verträge stellt für viele Kunden eine Selbstverständlichkeit dar. Da hier aber verschiedenste Anbieter miteinander arbeiten müssen kommt es auch immer wieder zu Problemen. Nicht ohne Grund ist Rufnummernmitnahme unter den Top10 der meistgesuchten Begriffe 2013 in der Wikipedia und auch nach wie vor ist dieses Thema wichtig. Wir haben daher alles Wissenswerte zur Portierung der Rufnummer zusammengestellt und die wichtigsten Frage dazu beantwortet.

Die nachfolgenden Hinweise und gelten sowohl für die großen Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 als auch für kleinere Discounter wie Simply, Maxxim oder FYVE.

Derzeit kann man nur Rufnummer aus Deutschland portieren. Die Mitnahme einer ausländischen Rufnummer nach Deutschland ist nicht möglich. Es wäre aber durchaus denkbar, dass dies im Zuge der EU früher oder später geändert wird. Bis es soweit ist muss man aber mit Nummer aus dem deutschen Rufnummernkreis vorlieb nehmen. In diesem Artikel geht auch aus nur um die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk-Netz. Man kann natürlich auch die alte Rufnummer im Festnetz übertragen, dafür gibt es aber andere Regelungen und Grundlagen. Die Mitnahme einer mobilen Rufnummer ins Festnetz und umgekehrt ist aber NICHT möglich. Dies liegt an den unterschiedlichen Vorwahl-Systemen.

HINWEIS Bei der Mitnahme der Rufnummer wird mit verschiedenen Bezeichnungen gearbeitet. Umgangssprachlich wird meistens von der Rufnummernmitnahme gesprochen, intern meistens von der Portierung der Rufnummer. Letztendlich steht aber immer das gleich dahinter: die Rufnummer wird zu einem anderen Anbieter mitgenommen.

Wie geht man bei einer Portierung am besten vor?

Die Portierung muss durch den neuen Anbieter beim alten Anbieter eingeleitet werden. Damit dies reibungslos klappt sollte man im besten Fall folgende Schritte beachten:

  1. beim alten Anbieter kündigen und die persönlichen Daten auf Aktualität prüfen (ggf. ändern)
  2. Bestätigung der Kündigung und der Portierung abwarten, dort muss dann auch der Termin für die Freigabe der Rufnummer bestätigt sein. Ab diesem Zeitpunkt braucht man dann einen neuen Tarif beim neuen Anbieter mit dieser Nummer, sonst ist man unter Umständen nicht erreichbar
  3. 10 bis 30 Tage vor dem Kündigungstermin den Vertrag beim neuen Anbieter machen und diese Rufnummernportierung in Auftrag geben
  4. darauf achten, dass die Unterlagen und der Portierungstermin zugeschickt werden und nachfragen, falls man keine Unterlagen bekommt
  5. am Tag der Portierung prüfen, ob die neue Karte mit der neuen Nummer funktioniert

Wichtig: Die Portierung wird nur durchgeführt, wenn die persönlichen Daten (Rufnummer, Name, Geburtsdatum) sowohl bei alten als auch beim neuen Anbieter identisch sind. Gibt es Abweichungen wird die Portierung in der Regel abgelehnt. Daher sollte man bei der Kündigung kontrollieren, wie aktuell die Daten beim alten Anbieter sind und unter Umständen diese noch aktualisieren. Hier kann vorab ein Anruf bei der Hotline helfen um die Daten abzugleichen und sie bei Bedarf auch gleich zu ändern bzw. anzupassen. Dann klappt die Rufnummernmitnahme.

Kann es passieren, dass ich bei der Mitnahme kurzfristig keinen Handyvertrag mehr habe?

Viele Verbraucher haben bei der Mitnahme der alten Rufnummer Bedenken, dass sie bei Probleme ohne Tarif dastehen und dann nicht mehr erreichbar sind. Mittlerweile ist dies aber recht gut geregelt, der alte Anbieter darf die Versorgung erst einstellen, wenn der neue Vertrag aktiv ist. Das klappt in der Praxis auch sehr gut, Probleme mit Ausfällen bei der Portierung sind sehr selten.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu selbst:

Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt. 

Der alte Anbieter hat in solchen Fällen der Weiterversorgung aber natürlich ein Anrecht darauf, dies auch bezahlt zu bekommen. Es entstehen dadurch also weiter beim alten Anbieter kosten und es gibt dann auch in der Regel noch eine weitere Rechnung – dafür berechnet der neue Anbieter in diesem Zeitraum noch nichts.

Video: Sparhandy erklärt die wichtigen Schritte bei der Portierung

Interne Portierung (im gleichen Netz) – oft ein Problem

Die interne Portierung ist die Übertragung der Rufnummer beim gleichen Anbieter oder teilweise auch im gleichen Netz. Das ist bei vielen Betreibern nicht möglich, man kann beispielsweise die Rufnummer innerhalb von O2 nicht zu anderen O2 Tarifen mit nehmen.

Bei O2 heißt es dazu im Forum:

Das verstehst du richtig. Die Freigabe zur Portierung betrifft einen Anbieterwechsel.
Einen interne Portierung bietet o2 nicht an. Du kannst deine Nummer nach der Freigabe nun aber auf die Prepaidkarte eines anderen Anbieters portieren und dann auf den neuen Vertrag.

Wer sich dabei unsicher ist, sollte beim eigenen Anbieter nachfragen, ob eine Portierung auch intern möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man die Rufnummer nur bei einer Prepaid Sim oder eine Freikarte parken. Dazu sucht man sich ein möglichst billige Sim ohne Laufzeit und portiert die Rufnummer dahin. Danach nimmt man sie wieder in den Wunschtarif mit. Da es inzwischen keine Kosten für die Freigabe der alten Rufnummer gibt, ist diese Mehrfachmitnahme kostenfrei, aber Arbeit damit hat man natürlich dennoch.

Wie funktioniert die Rufnummern-Portierung bei einer Prepaid Karte oder einem Prepaid Anbieter?

Der technische und formelle Ablauf einer Rufnummern-Mitnahme ist im Prepaid Bereich genau der gleiche wie bei einem normalen Handyvertrag. Es gibt nur zwei Unterschiede:

  • die Kündigung einer Prepaid Karte erfolgt in der Regel über eine Verzichtserklärung mit der die Rufnummer für die Portierung freigegeben werden muss
  • Früher mussten die Kosten für die Portierung als Guthaben auf der Karte vorhanden sein, sonst konnte die Portierung nicht eingeleitet werden. Mittlerweile ist aber auch die Rufnummernmitnahme im Prepaid Bereich kostenfrei, so dass man an der Stelle keine Probleme mehr hat.

Sind diese Schritte erfolgt gleich die Portierung einer Prepaid Rufnummer dem normalen Ablauf einer Portierung, teilweise ist die Portierung bei Prepaid Tarifen sogar einfacher, da keine umfangreiche Kündigung verschickt werden muss. Wichtig: Bei der Kündigung sollte man sich eventuell vorhandenes Restguthaben gleich mit auszahlen lassen.

Video: die Rufnummer im Prepaid Bereich mitnehmen

Ich habe keinen neuen Anbieter, möchte die Rufnummer aber trotzdem mitnehmen. Geht das?

Rufnummern können nur in bestehende Verträge oder Prepaid-Angebote mitgenommen werden. Ohne solche Verträge ist es nicht möglich, eine Rufnummer zu parken. Wer noch keinen weiterführenden Vertrag hat sollte sich daher eine Prepaid Karte mit geringen Kosten und hohem Bonus für die Rufnummern-Mitnahme suchen und die Rufnummer dort parken. Teilweise eigenen sich auch Prepaid Freikarten dazu. Diese kostenlose Sim gibt es fast in allen Netzen (mehr dazu: O2 Freikarte | Netzclub Freikarte | Callya Freikarte)

Kann man die Rufnummer noch mitnehmen, auch wenn der Vertrag bereits beendet ist?

Auch aus bereits gekündigten und beendeten Verträgen kann die Rufnummer noch portiert werden, wenn das Vertragsende noch nicht so lange zurück liegt. Die Frist beträgt hier 31 Tage. Wird innerhalb dieser Zeit die Portierung beantragt (Eingang beim alten Anbieter) kann die Nummer noch mitgenommen werden. Teilweise sind auch längere Laufzeiten möglich. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Seit dem 1. Dezember 2021 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, die Rufnummernmitnahme auch noch bis einen Monat nach Vertragsende zu beantragen. In den Vertragsbedingungen Ihres Anbieters kann eine längere Frist vereinbart sein (häufig 90 Tage). Die technische Aktivierung einer Rufnummer muss an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag erfolgen, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages.

Auch danach gibt es die Chance, die Nummer mitzunehmen, falls sie noch nicht weiter vergeben wurde. Ein Recht darauf hat man dann aber nicht mehr.

Kann man die Nummer auch aus einem laufenden Vertrag mitnehmen obwohl dieser noch nicht beendet ist?

Ja das ist möglich. Mit der Überarbeitung des Telemediengesetzes wurde den Kunden auch das Recht eingeräumt, ihre Rufnummer aus bestehenden Verträgen mitzunehmen. Die Bundesnetzagentur schreibt zu dem Thema:

Nach § 46 Abs. 4 TKG kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.

Zu beachten ist hierbei, dass bei einer vorzeitigen Portierung der Mobilfunkrufnummer der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter davon unberührt bleibt und Sie deshalb weiter verpflichtet sind, die Entgelte dafür zu entrichten. Hierauf hat der neue Anbieter vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. (Quelle)

Der alte Vertrag selbst bleibt davon unberührt, Grundgebühr und andere Kosten müssen also weiter bezahlt werden, auch wenn die Nummer mittlerweile in einen anderen Tarif oder Vertrag mitgenommen wurde. Für den alten Vertrag bekommt man nach der Portierung eine neue Rufnummer zugeteilt. Unter dieser Nummer kann man den alten Vertrag dann weiter nutzen.

Welche Kosten darf ein Anbieter für die Rufnummernportierung verlangen?

Die Freigabe der Rufnummer und die Übertragung dieser Nummer an einen anderen Anbieter verursacht Kosten, allerdings sind diese mittlerweile sehr niedrig und die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass diese dem Kunden daher nicht mehr in Rechnung gestellt werden können. Eine Mitnahme der alten Rufnummer muss mittlerweile also IMMER KOSTENFREI sein, auch wenn man die Rufnummer zu einer anderen Marke des gleichen Anbieters mitnimmt (beispielsweise bei Drillisch oder Telefonica). Die Kostenfreiheit ist dabei immer gleich, egal ob man das D1 Netz nutzt, ins D2 Vodafone Netz portiert oder Rufnummern ist O2 Netz mitbringt.

Die Anbieter haben auf diese Kosten teilweise reagiert und bieten oft einen Bonus, wenn man die alte Nummer mitbringt. Dieser Bonus beträgt je nach Anbieter und Tarif 10 bis 25 Euro und federt damit die Kosten für die Rufnummernmitnahme beim alten Anbieter etwas ab.

Kann man die Rufnummer ins Ausland mitnehmen?

Wer ins Ausland umzieht hat leider kein Anrecht auf die Mitnahme der deutschen Rufnummer. Netze in anderen Ländern sind oft auch anders aufgebaut, daher muss man bei einem Umzug ins Ausland in der Regel eine Rufnummer von vor Ort nutzen. Die hier genannten Regelungen gelten daher alle nur für eine Mitnahme der alten Nummer in Deutschland. Dies gilt auch umgekehrt. Man kann also keine Rufnummer aus dem Ausland nach Deutschland portieren.

Muss mein neuer Anbieter meine alte Rufnummer aufnehmen?

Anders als beim alten Anbieter ist der neue Anbieter nicht verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer anzubieten. Es gibt beispielsweise immer noch einige Discounter, die diese Möglichkeit nicht im Angebot haben. In der Regel wirkt dies aber eher abschreckend auf neue Kunden, wenn sie ihre alte Rufnummer nicht mitbringen können. Daher bieten mittlerweile fast alle Anbieter an, die alte Nummer zu behalten.

Erfahrungsberichte aus dem Netz:

Einige Anbieter arbeiten dazu mit Wunschrufnummern. Wer also mit der alten Nummer nicht zufrieden ist, kann sich bei diesen Anbietern auch passende neue Nummer heraus suchen, die sich vielleicht besser merken lassen.

Was kann man bei Problemen bei der Rufnummernmitnahme tun?

In der Regel ist die Mitnahme der Rufnummer ein automatisierter Prozess, der im Mobilfunk-Bereich auch weitgehend ohne größere Probleme auskommt. Ab und zu treten bei der Portierung aber doch auch mal Probleme auf. Dann ist es wichtig, an wen man sich als Kunden wenden kann.

Ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es Probleme bei der Mitnahme der alten Rufnummer gibt, ist die Bundesnetzagentur. Diese ist die Schlichtungsstelle für den Telekommunikationsbereich und damit ein neutraler Vermittler zwischen Verbraucher und Anbieter. Mehr dazu findet man hier.

Darüber hinaus gibt es aber natürlich auch die Verbraucherzentralen vor Ort, an die man sich bei Schwierigkeiten wenden kann.

Video: Details zur Rufnummernmitnahme



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4 Gedanken zu „Rufnummernmitnahme und Anbieterwechsel – alle Antworten zum Thema Netzwechsel“

  1. ich habe einen D-Netz-Vertag bei 1und1 und wollte zu einem anderen Anbieter (GMX) im LTE-Netz wechseln. 1und1 sagte mir, dass eine Rufnummernmitnahme vom D- ins LTE-Netz nicht möglich ist. ist das korrekt?

    Antworten
    • 1&1, GMX und Web.de sind an sich die gleichen Tarife, da alle drei Anbieter zu United Internet gehören und auch die GMX und Web.de Tarife von 1&1 bereits gestellt werden. Daher ist das an sich kein Anbieterwechsel sondern eher ein Umzug beim gleichen Anbieter und da gelten andere Regeln. Lösung könnte sein die Rufnummer auf einer Freikarte zu parken und danach wieder in einem GMX Tarif zu wechseln.

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  2. Hallo, ich habe eine Vertrag beim otelo also Vodafone Netz und möchte jetzt zu klarmobil auch Vodafone Netz, ist das möglich dass ich meine nummer Portiere?
    .

    mfg

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