Von wegen Energieversorger ruft an – Spam-Anrufe mit der Vorwahl 030

Von wegen Energieversorger ruft an – Spam-Anrufe mit der Vorwahl 030 – In den letzten Jahren sind durch den Anstieg der Energiepreise die Nutzer verstärkt auf der Suche nach günstigen Anbietern und preiswerten Versorgern. Das machen sich auch Spammer gerne zu Nutze und bieten ungefragt angeblich günstige Verträge an. Tatsächlich werden dann aber oft teurere Angebote vermittelt, da Kunden über das Telefon kaum die Chance haben, Angebote zu vergleichen. Oft werden dabei Rufnummern mit der Vorwahl 030 eingesetzt (nicht zu verwechseln mit der internationalen Vorwahl 0030 oder +30). Das deutet auf Call-Center in Berlin hin, aber durch Call ID Spoofing kann der Anruf auch aus anderen Bereichen kommen.

Auf Facebook berichtet beispielsweise ein betroffener Nutzer:

Hallo an alle Gruppenmitglieder, Derzeit gibt es ominöse Anrufe von einem Service Center???, die wollen eine Rechnungserstellung für eure Stromverträge, die haben sich als Auftraggeber für die Stadtwerke Jena Pößneck gemeldet, die Stadtwerke rufen niemals Kunden an! Bitte aufpassen!!Die Telefonnummer lautet: 49 30 726210158

Tatsächlich ist diese Masche nicht neu. Bereits 2014 beschwert sich ein Nutzer bei der Verbraucherzentrale wegen ähnlichen Problemen:

Guten Abend, ich werde seit 2 Wochen jeden Tag mehrmals,von dieser Nummer 03036428369 belästigt und so gar beschimpft ,gibt sich als Stromanbieter aus.Habe mehrmals gebeten mich nicht zu belästigen. Meine Bitte wurde aber nicht ernst genommen und die Anrufe gehen weiter mehrmals am Tag. Mit freundlichen grüßen

Grundsätzlichen raten wir in solchen Situationen, direkt aufzulegen und keine Beratung anzufangen. Man kann am Telefon ohnehin nicht prüfen, ob die Zahlen und Daten des Energieberaters korrekt sind und sollte daher keine Verträge abschließen. Weitere Tipps sind:

  • Legen Sie den Hörer sofort auf. Es ist nicht notwendig, mit den Anrufern zu sprechen oder ihnen irgendwelche Informationen zu geben.
  • Melden Sie den Anruf der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ist für den Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb zuständig. Sie können den Anruf online oder telefonisch melden.
  • Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater beraten. Wenn Sie sich für einen neuen Energietarif interessieren, sollten Sie sich von einem unabhängigen Energieberater beraten lassen. Dieser kann Ihnen objektive Informationen über die verschiedenen Tarife geben und Ihnen helfen, den für Sie besten Tarif zu finden.

Warum sollten Sie den Hörer sofort auflegen?

Ungefragte Anrufe von angeblichen Energieberatern sind in der Regel unseriös. Die Anrufer versuchen, Sie unter Druck zu setzen und Ihnen einen teuren Energietarif zu verkaufen. Wenn Sie mit ihnen sprechen, geben Sie ihnen möglicherweise Informationen, die sie für einen Vertragsabschluss nutzen können.

Warum sollten Sie den Anruf der Bundesnetzagentur melden?

Die Bundesnetzagentur kann gegen unseriöse Energieberater vorgehen. Wenn Sie den Anruf melden, hilft Ihnen die Bundesnetzagentur dabei, die Anrufer zu identifizieren und zu belangen.

Warum sollten Sie sich von einem unabhängigen Energieberater beraten lassen?

Unabhängige Energieberater sind nicht an bestimmte Energieversorger gebunden. Sie können Ihnen daher objektive Informationen über die verschiedenen Tarife geben.

Verträge per Telefon nur mit schriftlicher Genehmigung

Es gab einige Änderungen in den rechtlichen Anforderungen an Verträge per Telefon seit 2024. Damit sollen Verbraucher am Telefon besser geschützt werden und das Unterschieben von Verträgen nicht mehr so einfach sein. Wichtigster Punkt ist dabei schriftliche Zusammenfassung und Bestätigung des Vertrages. Damit reicht ein einfaches „Ja“ am Telefon nicht mehr aus um einen neuen Vertrag abzuschließen. Stattdessen muss man dies auch nochmal schriftlich bestätigen. Die Änderungen 2024 sehen wie folgt aus:

  1. Vertragszusammenfassung: Seit Dezember 2021 müssen Telekommunikationsanbieter eine klare und verständliche Zusammenfassung der Vertragsdetails in Textform (z.B. E-Mail, PDF-Datei) vor Vertragsschluss bereitstellen. Diese muss vor der Vertragserklärung vom Kunden genehmigt werden.
  2. Schwebend unwirksame Verträge: Telefonisch abgeschlossene Verträge sind bis zur Genehmigung der Vertragszusammenfassung schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn der Kunde die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigt.
  3. Kürzere Kündigungsfristen: Bei automatischen Vertragsverlängerungen gibt es nun kürzere Kündigungsfristen. Verbraucher können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn er automatisch verlängert wurde.
  4. Minderungs- und Kündigungsrecht: Verbraucher haben nun ein Minderungs- und Kündigungsrecht, wenn der Anbieter die zugesagte Bandbreite nicht zur Verfügung stellt oder der Internetanschluss regelmäßig zu langsam ist.

Diese Änderungen zielen darauf ab, Verbraucher besser zu schützen und mehr Transparenz bei Vertragsabschlüssen zu gewährleisten.



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