Schockanrufe – das steckt dahinter und so kann man sich schützen

Schockanrufe und Enkeltrick
Schockanrufe und Enkeltrick
Schockanrufe und Enkeltrick

Schockanrufe – das steckt dahinter und so kann man sich schützen – Viele der aktuellen Betrugsmaschen laufen derzeit über das Telefon oder Handy und eine der hinterhältigsten Tricks sind die sogenannten Schockanrufe. Dabei wird meist älteren Menschen ein Unglück oder eine Notlage eines Angehörigen vorgegaukelt. Am Telefon wird dann beispielsweise erzählt, dass der Enkel einen Autounfall hatte und im Krankenhaus liegt. Für die Behandlung wird dann ein größerer Geldbetrag erbeten. Oft sind es fünfstellige Summen um die es geht. Die Übergabe der Summer erfolgt dann meistens anonym oder oder per Cash-Karten. Wurde erst mal gezahlt, ist das Geld dann meistens unwiederbringlich weg. Die Hilfsbereitschaft in der Familie wird also eiskalt ausgenutzt.

Die Polizei Rheinland-Pfalz schreibt beispielsweise dazu:

„Betrüger sind erfinderisch! Die neue Masche sogenannter ‚Schockanrufe‘ ist nun auch in Rheinland-Pfalz vermehrt festzustellen. So gelang es Unbekannten in Kirchheimbolanden bei einer Frau an größere Geldsummen zu kommen, indem sie die Notlage eines angeblichen Verwandten vortäuschen. Die Betrüger sprechen fließend Russisch und spielen in einem Telefonat gekonnt vor, ein angebliches Familienmitglied sei in einer Notlage und benötige dringend eine größere Geldsumme.
In fast allen dieser Fälle werden Frauen mit russischem Migrationshintergrund von russisch sprechenden Männern, angeblichen Verwandten, angerufen. Als Notlage wird ein schwerer Verkehrsunfall oder ein anderer tragischer Vorfall vorgegaukelt. Das Geld werde für eine dringend erforderliche Behandlung / Operation oder zur ‚Auslösung‘ des Sohnes aus dem Polizeigewahrsam benötigt. Noch während des Telefonats erscheinen ‚Boten‘ an der Haustür und erkundigen sich in russischer Sprache nach dem Bargeld. Der Empfang des Geldes wird dreisterweise dem Opfer bei Aushändigung quittiert.“

Und auch die Polizei Thüringen warnt eindringlich vor solchen Anrufen:

Mit unterschiedlichsten Geschichten (Verkehrsunfall, Todesfall, dringende medizinische Behandlungen) setzen sie ihre Opfer am Telefon unter Druck und fordern sie zu hohen Zahlungen auf. Die meist älteren Herrschaften glauben dann den vermeintlichen Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern und lösen ihre Sparkonten auf. Wir bitten um Sensibilisierung von Verwandten, Bekannten und Nachbarn. Auch Bankmitarbeiter sind angehalten bei hohen Abhebungen genauer nachzufragen. Meist werden die Opfer von den Betrügern schon so weit beeinflusst, dass sie die Bankangestellten auf Nachfrage belügen. Sie täuschen einen Autokauf oder Immobilienerwerb vor.

Schockanrufe werden gezielt an ältere Menschen gerichtet. Die Rufnummern werden oft aus dem Telefonbuch genommen und dabei werden Menschen mit älter klingenden Vornamen in der Regel bevorzugt angerufen. Sollte sich eine jüngere Stimme melden, legen die Betrüger auch direkt wieder auf.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Meistens starten Schockanrufe dazu mit Fragen. Der Anrufe weiß ja nichts über die Familie des angerufenen und versucht daher, einige Details dazu zu bekommen. „Hallo, rat mal, wer dran ist“ ist daher ein beliebter Start um durch das Raten von Namen und Verwandtschaften einen Überblick zu bekommen, als welche Person man sich ausgeben könnte. Wir empfehlen daher, bei solchen Frage direkt zum Start einfach wieder aufzulegen. Wer sich unsicher ist, ob nicht doch etwas Wichtiges dahinter steckt, sollte die Verwandten selbst anrufen und nachfragen, ob ein Anruf getätigt wurde. Geht der Betreffende nicht ans Telefon, sollte man andere Verwandte anrufen um dort zu klären, ob es Probleme gibt.

Generell gibt es dabei kein Muster, von welchen Vorwahlen diese Anrufe kommen. Teilweise sind es Handy-Nummern, teilweise Ortsvorwahlen, die aber oft nicht stimmen. Ausländische Rufnummern werden dagegen selten genutzt, da man eine gewisse Regionalität vortäuschen will und kein Vertrauen verspielt werden soll. In der Regel erfolgen Schock-Anrufe auch nur auf Festnetz-Nummer. Mobile Rufnummern im D1 Netz, mit einem Vodafone Netz Tarif oder auch o2 Netz Sim werden kaum auf diese Weise angerufen.

HINWEIS: Teilweise werden auch gefälschte Telefonnummern genutzt. Dann wird die angezeigte Rufnummer manipuliert und dahinter stecken dann Anrufen mit Auslandsvorwahlen wie 0043, 0039 oder 0032 oder deutsche Nummern, die missbraucht werden. Es lohnt sich daher oft nicht, gegen die Besitzer der angezeigten Nummern vorzugehen.

Video: Die Polizei Hamburg erklärt Schockanrufe

Welchen Schutz gibt es vor Schockanrufen?

Wer ältere Verwandte vor Schockanrufen schützen will, sollte mit ihnen über diese Masche reden und darüber aufklären, mit welchen Mitteln Betrüger aktuell am Telekom vorgehen. Man kann in diesem Zusammenhang auch andere Themen wie etwa Ping-Anrufe, SMS Spam oder auch Mailbox Spam mit ansprechen und versuchen, die Hintergründe zu erklären.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Wer sich selbst vor solchen Schockanrufen schützen möchte, sollte einige einfache Tipps beherzigen:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Sie mit einem beunruhigenden Sachverhalt – wie etwa dem Unfall eines Angehörigen – konfrontiert und Geld von Ihnen fordert. Hinterfragen und Belegen anfordern hilft – oft legen die Anrufer dann selbst wieder auf.
  • Nehmen Sie selbst Kontakt mir den Angehörigen auf und fragen sie selbst nach, ob es wirklich Probleme gibt. Auf diese Weise kann abgesichert werden, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt oder nur um einen Schockanruf.
  • Keine Ratespiele am Telefon machen – wenn sich ein Anrufer nicht direkt zu erkennen gibt, sollten Sie auch keine Details zu Namen von Angehörigen preisgeben.
  • Es kann helfen, den Eintrag im Telefonbuch zu verändern. Wenn man beispielsweise den Vornamen nicht ausschreibt, sondern nur den Anfangsbuchstaben listen lässt, wird man oft nicht angerufen, da Betrüger nicht sehen, ob es sich um ältere oder neuere Vornamen handelt.
  • Polizei einschalten – auch wenn der Anruf nicht erfolgreich war sollte man solche Vorfälle der Polizei melden und eventuell Anrufer und Rufnummern ermitteln lassen.

Das LKA Sachsen hat noch einige andere Tipps:

  • Die Polizei nutzt niemals die Notrufnummer 110, um mit Personen in Verbindung zu treten. Diese Rufnummer dient ausschließlich der Entgegennahme von Notrufen von Bürgern!
  • Informieren Sie Familienangehörige oder Bekannte über einen solchen Anruf!
  • Nennen Sie niemals Namen Ihrer Verwandten am Telefon und machen Sie keine Angaben zu Ihrem Barvermögen im Hause oder auf Ihren Konten. Geben Sie auch keine Auskünfte über Ihr Geldinstitut oder Ihre Kontonummer.
  • Kein Polizeibeamter wird von Ihnen persönliche Vermögensdaten am Telefon erfragen oder Sie zur Auflösung Ihres Kontos oder von Sparverträgen auffordern! Kein Polizeibeamter wird bei Ihnen anrufen, sie über Verfahren oder verdeckte Polizeimaßnahmen informieren!
  • Kein Polizeibeamter wird Sie auffordern, Ihr Geld nach Hause zu holen und in der Folge an einen „verdeckten Ermittler“ zu übergeben! Dies trifft auch auf Schmuck und an Wertsachen zu.
  • Vertrauen Sie nicht den angezeigten Telefonnummer auf Ihrem Telefon, wenn Sie diese nicht kennen bzw. Sie sich nicht sicher sind, ob diese korrekt ist.
  • Nutzen Sie nicht die Wahlwiederholung für einen Rückruf, sondern die Nummer der örtlichen Polizei aus dem Telefonbuch/ Internet. Noch besser ist ein persönlicher Besuch auf der Dienststelle.

Es ist auch sinnvoll, mit den eigenen Eltern oder Großeltern über diese Maschen zu reden und sie für solche Betrugsversuche zu sensibilisieren. Man kann beispielsweise auch ein Codewort ausmachen, dass man im Zweifel abfragen kann, um sicherzustellen, dass man wirklich mit der jeweiligen Person spricht.

Dazu kann man Sperren einrichten und beispielsweise in der Fritzbox oder direkt am Handy hinterlegen, dass Anrufe aus dem Ausland nicht mehr durchgestellt werden. So kann man eine aganze Reihe von Maschen udn Abzocke von Anfang an unterbinden, auch wenn dies natürlich kein 100% Schutz ist.

Schockanrufe werden uns wohl noch einige Zeit begleiten und daher sollte man sich und Verwandte absichern und versuchen, gegen solche Betrugsversuche möglichst gut gewappnet zu sein.

Video: So funktionieren Enkel-Trick und die Masche mit falschen Polizisten

Falsche Anrufe von den Stadtwerken – das steckt hinter diesen Spam-Anrufen

Spam Anrufe einer Vorwahl aus dem Ausland

Falsche Anrufe von den Stadtwerken – das steckt hinter diesen Spam-Anrufen – Aktuell berichten viele Nutzer von Anrufen von angeblichen Mitarbeitern der Stadtwerke, die sich dann sehr intensiv für Daten wie Zählernummer und Zählerstand interessieren. Diese Masche ist nicht unbedingt neu, scheint aktuell aber wieder sehr beliebt zu sein, denn viele Verbraucher berichten von solchen Anrufen und die Stadtwerke warnen vor falschen Anrufern, die sich als offizielle Mitarbeiter ausgeben, aber keine sind.

Die Stadtwerke Jena schreibt zu solchen Anrufen:

In Jena kommt es aktuell vermehrt zu unseriösen Telefonanrufen. Kunden berichteten von Anrufern, die sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck ausgaben. Die Anrufer erfragten die Zählernummer und durch eine geschickt bedrängende Fragetechnik weitere persönlichen Daten, mit dem Ziel, einen neuen Energievertrag mit den Kunden abzuschließen

Die Stadtwerke Energie weisen darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck handelt und auch keine Firma dazu beauftragt wurde. Außerdem raten sie zur Vorsicht: Für unseriöse Anbieter reicht die Kenntnis von Zählernummer, Name und Anschrift des Kunden aus, um dessen bisherigen Stromvertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger abzuschließen. Die Stadtwerke raten, am Telefon keine Zusagen zu machen. Wichtig sei auch, sich mögliche Angebote und Vertragsunterlagen immer schriftlich zusenden zu lassen. Sollte ein Kunde einem Betrüger aufgesessen sein, könne er von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Diese Masche ist dabei nicht selten auch die Stadtwerke Erfurt waren von solchen Vorgehensweise:

Die SWE Energie GmbH warnt vor aktiven Haustür- und Telefonwerbern, welche mit unlauteren Wettbewerbsmethoden auf Kundenfang gehen. Im Kundenzentrum der SWE Energie GmbH gehen derzeit vermehrt Anrufe von Kunden ein, die telefonisch oder persönlich Kontakt von Vertretern hatten, die sich als Mitarbeiter der „Stadtwerke Erfurt“ ausgeben.
Dabei versuchen die Werber an sensible Kundendaten, wie zum Beispiel Zählernummern, zu gelangen. Mit den Informationen kündigen diese, ohne Einwilligung des Kunden, den bestehenden Vertrag bei der SWE Energie GmbH, um einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen. Dieser ist entgegen der Angaben der Vertreter oft teurer als der Altvertrag.
Das sind leider keine Einzelfälle. Deutschlandweit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die nach einem Telefonat ohne Einverständnis neue Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugesandt bekommen.

In diesem Artikel wollen wir die Hintergründe von solchen Anrufen beleuchten und auch zeigen, wie man sich vor solche Fake-Anrufen und Betrugsversuchen schützt.

Video: Was tun, wenn ein Spam Anruf ankommt

Falsche Anrufe von den Stadtwerken – das steckt hinter diesen Spam-Anrufen

Falsche Mitarbeiter von Stromunternehmen oder den Stadtwerken interessieren sich häufig für Zählernummer und Zählerdaten und versuchen am Telefon, diese Informationen zu bekommen. Mit diesen Daten und der Anschrift des Kunden (die häufig bereits vorliegt) kann man einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter einleiten und dafür dann eine Provision kassieren. Es lohnt sich also, diese Daten zu erfragen und damit dann ohne Wissen des Kunden selbst dessen Stromversorger zu wechseln. Das klappt gleichermaßen auch mit dem Gasanbieter.

Daher sollte man am Telefon keine Zahlungsdaten herausgeben und ebenso keine Daten zu Zählernummern und Zählerständen, denn dies sind ebenso sensible Daten wie Bankdaten, auch wenn das vielen Nutzern nicht direkt so bewusst ist.

Sollte man am Telefon versehentlich doch solche Daten mitgeteilt haben, lohnt es sich auf jeden Fall, die eigene Post und die Emails im Blick zu behalten. Sollte ein Anbieterwechsel eingeleitet worden sein, dann kann man auf jeden Fall innerhalb der Widerrufsfrist diesen Vertrag auch wieder stornieren und man sollte den vermeintlich neuen Anbieter darüber informieren, dass man nie so einen Wechsel angestoßen hat und er vermutlich wenig seriöse Vertriebsmitarbeiter hat.

Bei solchen Anrufen sollte man auch den angezeigten Rufnummern nicht vertrauen. Meistens wird Call ID Spoofing genutzt, die Anbieter-Rufnummer ist also manipuliert und meistens frei gewählt. Ein Rückruf bringt dann meistens nur den Hinweis, dass die Nummer nicht existiert oder man erreicht eine Person, die keine Ahnung hat, dass ihre Nummer für solche Anrufe missbraucht wurde. Die ist zwar inzwischen verboten, wird aber dennoch oft noch gemacht. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Werbende Unternehmen müssen bei Werbeanrufen eine Rufnummer anzeigen. Sie dürfen nicht mit unterdrückter Rufnummer (d.h. anonym) anrufen. Erhalten Sie einen Werbeanruf, bei dem in der Anzeige Ihres Telefons keine oder eine manipulierte Rufnummer übermittelt wird, so stellt dies eine eigene Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängt werden kann. Das gilt sowohl für Werbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch für Werbung gegenüber anderen Personen. Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) zum 01.12.2021 hat der Gesetzgeber das mögliche Höchstbußgeld in Fällen von Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 EUR auf künftig 300.000 EUR erhöht. Mit dieser Vervielfachung des Bußgeldrahmens macht der Gesetzgeber deutlich, dass es sich bei diesen Taten um schwere Rechtsverstöße handelt, die harte Sanktionen nach sich ziehen können.

So schützt man sich vor Fake Anrufen, die angeblich von den Stadtwerken kommen

Generell sollte man misstrauisch sein, wenn es um Zählernummern und andere sensible Daten geht. Kommunale Versorger und Stadtwerke fragen dies in der Regel nicht per Telefon ab (oft gibt es Anschreiben und Online-Portale dazu). Daher sollte man bei solchen Anfrage nicht direkt antworten, sondern selbst bei den Stadtwerken anrufen (und sich beispielsweise die Durchwahl das entsprechenden Mitarbeiters geben lassen). Dann kann man sicher sein, dass man auch wirklich mit den Stadtwerke verbunden ist und die Daten nicht an eventuelle Dritte weiter gegeben werden.

Solche Anrufe sind in der Regel auch ein Hinweis darauf, dass die eigenen Daten wie beispielsweise die Telefonnummer im Netz kursieren. Oft sind es Daten, die bei Hacks oder Sicherheitslecks auf Webseiten entwendet wurden und die nun für wenig Geld in großen Mengen verkauft werden. Unseriöse Nutzer kaufen diese Daten und versuchen dann, damit weiter Geld zu verdienen, in dem man weitere Daten versucht anzufordern. Es kann daher passieren, dass immer wieder unseriöse Anrufer versuchen Daten abzugreifen oder Zahlungen zu erreichen. Konkret sollte man mit Ping-Anrufen und auch Schockanrufen rechnen, die über die eigene Telefonnummer ankommen.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Häufig erkennt man solche Fake-Anrufe an den eher langen Zeiten, bis sich jemand meldet, wenn man den Anruf angenommen hat und auch daran, dass die Sprachqualität aufgrund alter oder schlechter Telefonanlagen sehr gering ist. Dazu wird häufig erst der Datensatz geprüft, sprich man wird nach dem vollständigen Namen gefragt. Auch daran kann man erkennen, dass es sich um einen Fake-Anruf handelt – es entstehe dann oft eine kleine Lücken, wenn man den eigenen Namen gesagt hat (was man besser nicht tun sollte), denn der Anrufer trägt dann oft im System ein, dass der Name korrekt ist. In solchen Fällen sollte man immer direkt auflegen.

Video: Spam im Messenger und generell im Handy stoppen

Vorwahl 00380 – was steckt dahinter und wie seriös sind Anrufe?

Spam Anrufe mit merkwürdiger Vorwahl

Vorwahl 00380 – was steckt dahinter und wie seriös sind Anrufe? – In Deutschland kommen in den letzten Monaten verstärkt Anrufe von der Vorwahl 00380 an und viele Nutzer sind dann unsicher, was genau hinter diesen Rufnummern steckt, da diese oft eher unbekannt sind. Daher stellt sich bei solchen Calls immer die Frage, ob es sich bei Rufnummern mit der 00380 Vorwahl um Spam handel oder diese seriös sind. In diesem Artikel wollen wir helfen, diese Frage zu beantworten.

Vorwahl 00380 – was steckt dahinter und wie seriös sind Anrufe?

Die Vorwahl 0038 haben wir bereits in einem eigenen Artikel besprochen, aber aufgrund der aktuellen Situation gibt es für die 00380 eine eigenen Beitrag. Generell sind die Hintergründe aber die selben. Die 00380 (oder auch +380 als GSM Schreibweise) steht für eine Auslandsvorwahl und ist fest der Ukraine zugeordnet.

Wer einen Anruf von der 00380 bekommt kann also recht sicher sein, dass ein Anrufer aus der Ukraine stammt. Hier erklärt sich auch, warum die Anrufe in den letzten Monaten zugenommen haben, denn durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine gibt es in Deutschland derzeit viele ukrainische Flüchtlinge in Deutschland und daher auch viele Kontaktversuche.

Die Ukraine nutzt dazu auch Ortsvorwahlen wie man es in Deutschland kennt. Die Hauptstadt Kiew kann man beispielsweise unter der Vorwahl 0038044 erreichen. Odessa hat die Vorwahl 0038048 und Charkiw nutzt Rufnummern mit der Vorwahl 00380572.

Hinter der 00380 stehen also in erster Linie Anschlüsse aus der Ukraine, wobei man genau auf die 0 an 5. Stelle achten sollte, denn wird dort eine andere Ziffer genutzt, werden andere Länder aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion adressiert. Das kennt man auch von anderen Auslandsvorwahlen, bei denen nicht nur ein Land angesprochen wird, sondern gleich mehrere. Es gibt aber natürlich auch Vorwahlen, die nur für ein speziellen Land stehen (beispielsweise die 0043 für Österreich, die 0039 für Italien oder generell die 0041 für die Schweiz).

Erschwerend bei der Erkennung kommt hinzu, dass es auch Vorwahlen in Deutschland gibt, die die 038 als Vorwahl nutzen (die 0380 als deutsche Vorwahl gibt es aber erfreulicherweise nicht. Unter der 0381 erreicht man aber die Anschlüsse in Rostock und die weiteren Rufnummern mit 038 sind Gemeinden un der Umgebung von Rostock. Man sollte daher genau auf die doppelte Null am Anfang der Rufnummer achten (oder das +), denn nur dann sind es wirklich Anrufe auf der Ukraine.

Spam von der 00380

Leider gibt es auch immer wieder Hinweise auf Anrufe mit der Vorwahl 00380, die auf Spam und Betrugsversuche hindeuten.

So heißt es im IP Phone Forum:

ich bekomme seit einiger Zeit Anrufe von ukrainischen Nummern. Es ist beim abheben niemand am Apparat. Es ist immer ein Nummernblock aus Kiew bei welchem die letzten beiden Ziffern variieren.
Ein Rückruf endet zwar auf einem Freizeichen aber es wird nicht abgenommen.

Ich habe bereits 3 Nummernblöcke in der Box 7490 gesperrt. In der Rufliste sehe ich die Anrufversuche. Scheinbar ein Automat. Manchmal 5 Anrufe in 2 Minuten.

Nutzer melden dabei sowohl Ping-Anrufe als auch unerwünschte Werbung und als auch Call von angeblichen Microsoft Mitarbeitern. Die Bundesnetzagentur ist auch erst 2023 gegen Rufnummern dieser Art aktiv geworden und hat gegen einige Nummern ein Verbot der Abrechnung und Inkassierung verhängt:

01.06.202300212630663735, 00212638151800, 00212645341123, 00212647600885, 00212660108616, 0027219006263, 00380322546796, 00380440423740, 00380460158987, 00380631599007, 00380670104100, 00380729668349, 00380911577004, 00380922035361, 00380922035528, 00380922035612, 00380922035739, 00380922035788, 00380928265008, 00380942015012, 0050426717100, 00504267550573, 0050429350400, 0050429355000

Die 00380 Rufnummern werden also leider auch immer wieder als Spam-Absender missbraucht und daher sollte man bei Anrufen mit diesen Vorwahlen vorsichtig sein. Generell kann noch nicht viel passieren, wenn man so einen Anruf annimmt, aber man sollte dann auf jeden Fall keine persönlichen Daten und auch keine Zahlungsdaten weiter geben. Wer keinen Kontakte in die Ukraine hat und keine Reisen in das Land plant, kann diese Vorwahl auch komplett sperren und hat dann Ruhe vor eventuellen Spam-Anrufen und Betrugsversuchen.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Video: So sperrt man unerwünschte Anrufe und Vorwahlen

Schutz gegen Spam und Fake-Anrufe

Für moderne Smartphones gibt es Apps, die Rufnummern prüfen und anzeigen, ob es sich um eventuellen Spam oder um seriöse Anrufer handelt. Solche Apps gibt es sowohl für Android Modelle als auch für iOS Geräte und sie können helfen, das Spammer erst gar nicht durchkommen. In der Regel nutzen diese Apps eine große Datenbank mit bekannten Spam-Nummern. Gegen unbekannte Anrufer können solche Apps aber leider auch nichts ausrichten.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Teilweise sind solche Apps kostenpflichtig, aber man zahlt dann einmalig wenige Euro und ist dauerhaft geschützt. Solche Apps findet man beispielsweise hier:

Die Apps reduzieren den Spam und sparen so Zeit. Einen kompletten Schutz bieten aber auch solche Apps nicht, denn gegen gefälschte Anrufer-Nummern oder unbekannte Rufnummer

In der Fritzbox kann man beispielsweise eine Blacklist anlegen und missbräuchlich genutzte Rufnummern mit der 0044 dort eintragen. Dann kann so eine Nummer zumindest nicht nochmal anrufen.

Daneben kann man diese Rufnummern auch bei der Bundesnetzagentur melden. Diese ist zwar in erster Linie in Deutschland zuständig, greift aber natürlich auch ein, wenn es Probleme mit Rufnummern aus dem Ausland gibt. Das Unternehmen schreibt dazu im Original:

Ob ein konkretes Anwählverhalten eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt, ist für jeden Einzelfall unter Abwägung sämtlicher Aspekte des jeweiligen Sachverhalts zu beurteilen. Dazu ist die Bundesnetzagentur auf Ihre möglichst detaillierten Beschwerden über die belästigenden Telefonanrufe mit Hilfe des Formulares angewiesen. Insbesondere ist der Grad der Belästigung im Einzelfall wichtig für ein Vorgehen gegen den Verursacher. Ihre Beschwerde sollte daher möglichst genau beschreiben, zu wie vielen Anrufen in welchem Zeitraum bzw. zu welcher Uhrzeit es gekommen ist.

Den Überblick über die Beschwerdemöglichkeiten bei der Bundesnetzagentur gibt es direkt hier:

So eine Beschwerde ist grundsätzlich kostenfrei, eine Garantie auf einen Erfolg gibt es aber natürlich nicht.

FAQ rund um Vorwahlen und Auslands-Rufnummern

Ist 00 und + bei Vorwahlen das Gleiche?

Im mobilen Bereich wird in der Regel das + für Auslandsvorwahlen genutzt, im Festnetzbereich oft die 00. Beide Möglichkeiten stehen aber für Verbindungen ins Ausland.

Wie nutzt man eine Auslandsvorwahl?

Um von einem Anschluss in Deutschland aus in ein anderes Land zu telefonieren, wählt man zweimal Null „00“ (in Mobilfunknetzen ein Plus „+“) und dann die Ländervorwahl. Danach folgt die Ortsvorwahl, wobei in der Regel eine eventuell führende Null weggelassen wird.

Wie ist die Auslandsvorwahl von Deutschland?

Um aus dem Ausland nach Deutschland anzurufen, muss man die 0049 bzw. die +49 vor die eigentliche Rufnummer wählen.

Welche Kosten entstehen bei Auslandsvorwahlen?

Wenn man Anrufe aus dem Ausland ANNIMMT entstehen keine Kosten. Für eigene Anrufe auf eine Auslandsvorwahl entstehen oft höhere Kosten, je nachdem, welchen Anbieter man nutzt und in welches Land man anruft.

Was sind Ping-Anrufe?

Ping Anrufe sind kurz Calls, die sofort wieder beendet werden und den Angerufenen dazu verleiten sollen, auf oft teure Rufnummern zurückzurufen.

Sind Auslandsrufnummern seriös?

Anrufe aus dem Ausland werden oft für Spam genutzt, aber oft stecken auf seriöse Gründe dahinter. Vor allem zur Urlaubszeit können Anrufe aus dem Ausland vorkommen (vor allem wenn man eine Reise im jeweiligen Land gebucht hat).

Call ID Spoofing – gefälschte Rufnummern und Anrufkennungen erkennen und verhindern

Call ID Spoofing – gefälschte Rufnummern und Anrufkennungen erkennen und verhindern – Deutsche Verbraucher kennen das Problem, dass ein Anruf auf dem Display erscheint, man aber bei einem Rückruf nur ziemlich überraschte Nutzer erreicht, die keinen Anruf getätigt haben. Umgekehrt gibt es Verbraucher, die Rückrufe erhalten von anderen Nutzern, die sie angeblich angerufen haben.

Hintergrund hinter solchen Vorkommnissen sind oft gefälschte Rufnummern. Der Anrufer nutzt dabei ein fremde Rufnummer als Displaykennung. Die im Display beim Angerufenen angezeigte Rufnummer ist daher nicht die echte Rufnummern. Diese Vorgehensweise wird Call ID Spoofing oder auch Anrufer-Spoofing genannt und steht für alle Fälle, in denen die eigene Rufnummer verschleiert wird.

In diesem Artikel wollen wir die Hintergründe zu solchen Betrugsversuchen erklären und auch zeigen, wie man sich davor schützen kann.

Was ist Call ID Spoofing

Call ID Spoofing ist generell die Verschleierung der eigenen Rufnummer. Dabei geht es nicht um die Unterdrückung der eigenen Rufnummern, sondern um die Anzeige einer fremden Rufnummer beim eigenen Anruf. Es gibt durchaus Business-Cases für so ein Spoofing (etwa bei Sekretariatsservices) aber in vielen Fällen wird Anruf-Spoofing beim Spam-Anrufen und auch bei Betrugsversuchen am Telefon eingesetzt. Mittlerweile gibt es auch Erpressungsversuche, bei denen Unternehmen Geld (Bitcoin) bezahlen sollen, sonst würde man mit der eigenen Rufnummer Kunden belästigen.

Leider ist es vergleichsweise einfach, Rufnummern vorzutäuschen. Die Bundesnetzagentur schreibt selbst dazu:

Um eine Rufnummer zu manipulieren und bei Anrufen eine falsche Rufnummer zu übermitteln und anzeigen zu lassen, ist es nicht erforderlich, sich diese Rufnummer auf irgendeine Weise zu verschaffen, d.h. sie zu erwerben oder sie freischalten zu lassen. Von der Manipulation betroffen sein können dabei einerseits real existierende – auch ausländische – Rufnummern, obwohl der Inhaber der Rufnummer mit dem Anruf nichts zu tun hat. Andererseits können Phantasienummern verwendet werden, also Rufnummern, die nicht vergeben wurden und daher niemandem zugeordnet werden können.

Mit dem Aufsetzen einer Rufnummer wird beabsichtigt, die wahre Identität des Anrufers zu verschleiern. Anrufe mit gefälschten Absenderinformationen haben dabei nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur durchaus unterschiedliche Hintergründe – die Bandbreite reicht von harmlosen, sogenannten „Spaßanrufen“ bis hin zu kriminell motivierten Anrufen, für deren Aufklärung die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher bei einem entsprechenden Verdacht in jedem Fall zunächst die zuständige Polizeidienststelle kontaktieren.

Generell gibt es beim Call ID Spoofing zwei Szenarien, in denen Nutzer betroffen sind:

  • Man wird mit einer manipulierten Rufnummer angerufen und dann wird versucht, einen Vertragsabschluss zu erreichen oder es wird Zugriff auf den eigenen Rechner versucht zu bekommen. Das Spoofing wird dann oft eingesetzt, um die eigene Rufnummer zu verschleiern und so eine Strafverfolgung schwieriger zu machen und anderer Seite das Vertrauen in den Anruf zu erhöhen, in dem man deutsche und regionale Vorwahlen nutzt. Vor allem bei sogenannten Schockanrufen wird dies gerne genutzt.
  • Die eigene Rufnummer wird für manipulierte Anrufe missbraucht. Dann erhalten Angerufene Calls mit der eigenen Rufnummer und man wird dann oft zurückgerufen. Das kann sehr nervig sein und auch viel Zeit kosten.

Mittlerweile gibt es einige technische Regelungen, die Call-ID Spoofing schwerer machen sollen. Anrufe aus dem Ausland dürfen mittlerweile nicht mehr mit einer deutschen Rufnummer angezeigt werden, auch die Nutzung von zentralen Notrufdiensten wie 110 und 112 dürfen nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch für die Nutzung von 0900 Rufnummern als Rufnummernkennung. Die beliebte Methode, Rufnummer aus dem Ausland mit Vorwahlen 0043, 0039 oder 0090 mit deutschen Vorwahlen zu tarnen, geht damit erfreulicherweise nicht mehr.

Einige Anbieter haben mittlerweile auf die neuen Vorgaben reagiert und nutzen für Anrufe aus dem Ausland keine deutschen Nummern mehr, sondern Vorwahlen von bekannten Ländenr und Städten. So gab es beispielsweise Anrufe, die angeblich aus New York kamen, aber in wirklich aus einem Call Center in der Türkei stammten. Call ID Spoofing ist also weiter ein Problem und auch weiter möglich, nur nicht mehr in allen Fällen.

So erkennt man, ob die eigene Rufnummer von Call ID Spoofing betroffen ist

Wir die eigene Rufnummer bei Call ID Spoofing missbraucht, erkennt man dies sehr einfach an vielen Rückrufen, die plötzlich auftauchen und nachfragen, warum man angerufen hat. Das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass die eigene Rufnummer für Anruf-Verschleierungen missbraucht wurde.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Werden real existierende Rufnummern bei Anrufen aufgesetzt, kommt es vor, dass der wahre Nummerninhaber vermeintliche Rückrufe auf seinen Anschluss erhält. Dies geschieht z. B. dann, wenn die real existierende Rufnummer (widerrechtlich) etwa im Rahmen einer Werbekampagne als Absenderrufnummer genutzt wird, bei der z. B. über einen Telefonie-Dialer eine Vielzahl von Menschen unter Anzeige dieser Rufnummer angerufen wird. Wird der Anruf nicht angenommen, taucht die Rufnummer in der Liste der entgangenen Anrufe auf. Rufen die Betroffenen zurück, erreichen sie den tatsächlichen Rufnummerninhaber, auch wenn dieser mit den Anrufen nichts zu tun hat. […] Je nach Anzahl der abgesetzten Anrufe kann es in der Folge zu erheblichen Beeinträchtigungen des tatsächlichen Anschlussinhabers durch vermeintliche Rückrufe kommen.

Manipulierte Rufnummern kann man leider als Angerufener nur schwer erkennen. Auch Spamfilter und Spam-Apps helfen wenig, da die angezeigte Rufnummer meistens nicht verdächtig ist und daher durchgestellt wird. Man kann lediglich bei bestimmten Vorwahlen und Rufnummern, die nicht für Anrufe genutzt werden, erkennen, dass es sich um eine manipulierte Rufnummer handelt.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Schutz gegen Call ID Spofing und Hilfe für Betroffene

Aufgrund der technische Regelungen kann man sich aktuell recht wenig gegen Anruf mit manipulierten Rufnummern schützen und auch einen Schutz gegen die Verwendung der eigenen Rufnummern bei manipulierten Calls gibt es kaum. Man kann die eigene Rufnummer nur geheim halten, um die Gefahr gering zu halten. Das ist aber beispielsweise bei Unternehmen mit öffentlichen Support-Rufnummern keine wirkliche Hilfe und ab und an werden auch Zufallsnummern genutzt – das kann dann mit etwas Pech auch die eigene Rufnummer sein.

Die Telekom gibt generell folgende Tipps für Betroffene:

  • Wenn Sie am Telefon dazu aufgefordert werden, sensible oder private Daten herauszugeben, tun Sie das nicht. Auch nicht über die Tastatur, um beispielsweise eine PIN einzugeben.
  • Seien Sie immer misstrauisch, wenn ein Anrufer von Ihnen Personalien, Bankdaten, PIN/TAN oder Zugangsdaten erfragt. 
  • Fragen Sie den Anrufer nach seinem Namen, der offiziellen Firmenbezeichnung und seiner Erreichbarkeit. Oftmals endet das Gespräch dann bereits an dieser Stelle. 
  • Lehnen Sie ab, wenn der Anrufer Ihnen wegen eines technischen Problems eine Fernwartungssoftware für Ihren Rechner installieren möchte. 
  • Es ist durchaus möglich, dass ein Call-Center im Auftrag eines großen Unternehmens einmal Daten mit Ihnen abgleichen will. Sie werden dabei aber nie zur Herausgabe von sensiblen Informationen aufgefordert oder zur Überweisung von offenen Rechnungen. Wenn Sie misstrauisch sind, rufen Sie das Unternehmen über eine im Internet angezeigte Hotline-Nummer an, um das Anliegen zu verifizieren. Nutzen Sie nicht die Nummer, die auf Ihrem Telefon angezeigt wird.
  • Generell sollten Sie in der Öffentlichkeit Gespräche vermeiden, in denen Sie sensible Daten nennen. Denn damit liefern Sie Betrügern unnötig Material für solche Attacken.

Mittlerweile kann die Bundesnetzagentur aber in solchen Fällen aktiv werden und bei den Anbietern Auskünfte zum Anruf einholen. Das Call ID Spoofing betrifft nur den Angerufenen selbst, der Telekommunikationsanbieter sieht dagegen die echte Rufnummer und kann daher den echten Anrufer bestimmen. Diese Daten kann die Bundesnetzagentur abfragen. So ist sie befugt, bei den Anbietern, die die jeweilige Telefonverbindung realisiert haben, Auskunft über die Rufnummer, von der der Anruf ausging sowie über für die Verfolgung erforderliche personenbezogenen Daten (wie Name und ladungsfähige Anschrift des Nummerninhabers) zu verlangen.

Allerdings ist auch das oft eine Sackgasse, da es Rufnummer im Ausland sind, die für das Spoofing genutzt werden oder VoIP Rufnummern aus dem Netz. Generell sollte man aber als Betroffener diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen. Diese Daten sind auch für die Polizei recht wichtig und hilfreich um weitergehende Ermittlung anstellen zu können. Die entsprechende Anrufe kann hier gestellt werden:

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Telekommunikationsgesetz (TKG) § 120 Rufnummernübermittlung

(1) Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten, die Endnutzern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Endnutzer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.

(2) Endnutzer dürfen zusätzliche Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt. Abweichend von Satz 1 darf im Falle einer Rufumleitung als zusätzliche Rufnummer die übermittelte und angezeigte Rufnummer des Anrufers aufgesetzt werden. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Endnutzern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur kann nach Anhörung der betroffenen Fachkreise und Verbraucherverbände Voraussetzungen festlegen, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer abweichend von Satz 1 zulässig ist.

(3) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt und angezeigt werden. Sie haben Verbindungen, bei denen als Rufnummer des Anrufers Rufnummern nach Satz 1 übermittelt und angezeigt werden, abzubrechen.

(4) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass als Rufnummer des Anrufers nur dann eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, wenn die Verbindung aus dem öffentlichen deutschen Telefonnetz übergeben wird. Wird eine Verbindung, bei der eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, aus dem ausländischen Telefonnetz übergeben, haben die Anbieter sicherzustellen, dass netzintern der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz eindeutig gekennzeichnet wird; die Rufnummernanzeige ist zu unterdrücken. Ausgenommen von Satz 1 ist das internationale Roaming im Mobilfunk. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.

(5) Absatz 1 gilt entsprechend für Anbieter nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste bei der Übertragung von Textnachrichten über das öffentliche Telekommunikationsnetz. Abweichend von Satz 1 sind Nummern für Kurzwahldienste sowie alphanumerische Absenderkennungen zulässig, wenn der Absender für den Empfänger hierüber eindeutig identifizierbar ist und hierüber keine zweiseitige Kommunikation ermöglicht wird.

Was tun bei unerlaubten Werbeanrufen?

Was tun bei unerlaubten Werbeanrufen? – Wer einen Werbeanruf erhalten hat, zu dem er vorher keine Zustimmung erteilt hat, ist meistens eher verärgert, denn diese Anrufe sind nicht nur lästig, sondern mittlerweile im privaten Bereich auch verboten. Sogenannte Cold Calls werden aber trotzdem noch häufiger gemacht. Verbraucher können sich mittlerweile aber durchaus dagegen wehren und gegen diese Form der unerwünschten Werbung vorgehen. Die Bundesnetzagentur kann dann beispielsweise Sanktionen gegen das Unternehmen verhängen (und hat dies auch bereits gemacht).

Hinweis: hier soll es vor allem um Werbeanrufe gehen. Andere Spamformen und deren Bekämpfung (wie beispielsweise Ping Anrufe) haben wir an anderer Stelle zusammengefasst.

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen zu Telefon-Werbung aus?

Die gesetzliche Regelung hinsichtlich der Möglichkeiten, gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen, wurde in den letzten Jahren deutlich verschärft. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu auf ihren Seiten:

Der Gesetzgeber hat in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen. Hat der Angerufene in die telefonische Werbung nicht vorher ausdrücklich eingewilligt, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld ahnden kann.

Werbung ist dabei „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“ (Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2006/114/EG). Ein Werbeanruf liegt somit z. B. dann vor, wenn die Fortsetzung und die Wiederaufnahme eines Vertrages angestrebt werden oder der Angerufene zur Änderung oder zur Erweiterung eines Vertragsverhältnisses bestimmt werden soll.

Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.

Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde ist in solchen Fällen auch schon aktiv geworden und hat Bußgelder verhängt oder Durchsuchungen angeordnet.

Mittlerweile ist es auch verboten, solche Anrufe mit unterdrückter Rufnummer durchzuführen. Man muss also in jedem Fall erkennen und auch nachvollziehen können, wer angerufen hat. Sollten solche Anrufe ohne Rufnummer durchgeführt werden, kann man sich auch darüber beschweren und versuchen, den Anrufer beim eigenen Anbieter nachzuvollziehen. Man sollte aber im Hinterkopf behalten, dass Rufnummern durchaus auch manipuliert werden können (Call ID Spoofing). Der Teilnehmer hinter der angezeigten Rufnummer hat also unter Umständen mit dem Anruf wenig zu tun, weil einfach nur die Rufnummer gefakt wurde.

Inforgrafik unerlaubte Telefonwerbung
Infografik unerlaubte Werbung per Telefon von wissen-wappnet.de

Was kann man gegen unerwünschte Werbe-Anrufe tun?

Sollte man einen solchen Anruf erhalten haben, kann man bei der Aufsichtsbehörde (der Bundesnetzagentur) dagegen Beschwerde einlegen. Wichtig dabei ist es die Daten das Anrufes festzuhalten. Um zuordnen zu können wer angerufen hat, sollte man folgenden Daten erfragen und notieren:

  • Datum des Anrufs,
  • Name des Anrufers und – wenn möglich – dessen Rufnummer,
  • Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist,
  • Grund des Anrufs.

Diese Daten kann man dann relativ unkompliziert direkt an die Bundesnetzagentur weiter leiten. Dort gibt es sowohl ein Online Formular um direkt online die Anfrage einzureichen als auch ein Formular, das man sich herunterladen, ausdrucken und abschicken kann:

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Wer die Beschwerde per Post verschicken möchte, sollte dies an folgende Adresse tun:

Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede

Mittlerweile wurde mit der Datenschutzgrundverordnung auch noch ein weiteres Instrument für Verbraucher eingeführt, gegen solche Anrufe vorzugehen. Angerufene Verbraucher haben mittlerweile beispielsweise Auskunftsrechte und durchaus auch ein Recht auf Löschung. Sollte es hier Probleme beim Anrufen geben, kann man sich auch an die Datenschutzbeauftragen der jeweiligen Länder wenden und die Probleme schildern.

Die vielen Beschwerden von Verbrauchern haben gezeigt, dass unerlaubte Anrufe keine Einzelfälle sind und entsprechend sensibel reagiert die Bundesnetzagentur auf Beschwerden.

Für die Ermittlung der verantwortlichen Personen und Unternehmen stehen der Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse zur Verfügung. Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ermöglicht es den ermittelnden Beamten, Beweise sicherzustellen oder zu beschlagnahmen. Ich appelliere an die werbenden Unternehmen und Call-Center, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet  dem Ansehen einer ganzen Branche.“ erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

TIPP: Die Bundesnetzagentur ist an sich nur für Deutschland zuständig, kann aber auch helfen, wenn solche Anrufe aus dem Ausland kommen. Vor allem mit der Vorwahl 0044 oder auch unter der 0033 oder der 0039 werden immer wieder Anrufe von Callcentern berichtet und hier kann die Bundesnetzagentur ebenfalls tätig werden – entweder selbst über ein Inkassierungsverbot oder mit Hinweise an die Agenturen in den jeweiligen Ländern.

Sind Verträge in solchen Fällen gültig?

Eine Frage, die sich Verbraucher immer wieder stellen, beschäftigt sich damit, ob Verträge am Telefon rechtswirksam geschlossen werden können. Aktuell ist es noch so, dass dies der Fall ist. Wer also am Telefon zu einem Deal ja sagt, hat damit einen Vertrag abgeschlossen, den es auch zu erfüllen gilt, es sei denn man kann nachweisen, dass falsche Versprechungen gemacht wurden oder getäuscht wurde. Das ist aber sehr schwer und die Beweislast liegt hier beim Verbraucher.

Allerdings gilt auch bei Verträgen am Telefon das Widerrufsrecht. Man kann die geschlossenen Verträge also in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Bundesregierung schreibt dazu sehr deutlich:

Lassen sich Verbraucher überreden und es kommt zum telefonischen Vertragsabschluss, hat der Angerufene in fast allen Fällen das Recht, diesen binnen 14 Tagen zu widerrufen. Beim Kauf beginnt die Frist ab Erhalt der Ware. Hier ist zu beachten: Erst nachdem man den Widerruf erklärt hat, kann man die Ware zurückschicken. Eine Begründung für den Widerruf ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.

Dazu muss man aber aktiv den Widerruf erklären. Ohne diesen Widerruf wird der geschlossene Vertrag ganz normal gültig. Man sollte also im Nachgang solcher Telefonate sehr genau auf die Post achten. Kommen Vertragsunterlagen, hat man wahrscheinlich einen Vertrag abgeschlossen und sollte die Frist für den Widerruf wahren. In der Regel laufen dabei die Fristen erst, wenn die Informationen zum Widerruf beim Kunden ankommen (also noch nicht beim Abschluss am Telefon). Daher reicht es meistens, erst dann aktiv zu werden, wenn die Unterlagen samt der Widerrufsbelehrung angekommen sind.

Die gesetzlichen Regelungen zur Telefonwerbung

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 7a Einwilligung in Telefonwerbung

(1) Wer mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher wirbt, hat dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form zu dokumentieren und gemäß Absatz 2 Satz 1 aufzubewahren.

(2) Die werbenden Unternehmen müssen den Nachweis nach Absatz 1 ab Erteilung der Einwilligung sowie nach jeder Verwendung der Einwilligung fünf Jahre aufbewahren. Die werbenden Unternehmen haben der nach § 20 Absatz 3 zuständigen Verwaltungsbehörde den Nachweis nach Absatz 1 auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.

Neuer SMS-Spam: Finanzämter warnen von SMS mit Steuererstattungen

Neuer SMS-Spam: Finanzämter warnen von SMS mit SteuererstattungenSpam SMS sind keine Seltenheit, aber mittlerweile werden diese auch im Namen des Finanzamtes verschickt, in der Hoffnung, dass sich Nutzer durch ein angebliches Steuerguthaben dazu bewegen lassen, bestimmte Links aufzurufen.

Tatsächlich steckt dahinter natürlich nicht das Finanzamt selbst (dort verschickt man keine SMS in dieser Form), sondern betrügerische Dritte. Erfreulicherweise lassen sich diese SPAM SMS auch relativ einfach erkennen. Man sollte auf folgende Punkte achten:

  • Die Rufnummern sind keine Festnetz-Nummern, wie man es bei einer Behörde erwarten könnte, sondern normalen Mobilfunk-Rufnummern mit unterschiedlichen Vorwahlen. Die Nummern sind dazu in der Regel gefakt (Anrufer Spoofing) und führen daher beim Rückruf zu einer Fehlermeldung oder zu Nutzern, die keine Ahnung haben, dass ihre Rufnummer missbraucht wird
  • Die Links in den SMS haben in der Regel nichts mit dem Finanzamt zu tun, sondern sind oft merkwürdige URLs mit fremden Domainendungen und wirken insgesamt nicht vertrauenswürdig.

Generell sollte man die Links natürlich auf keinen Fall anklicken und kann solche SMS auch direkt löschen. Es nützt meistens nichts, die Rufnummern in die Blockliste aufzunehmen, da bei der nächsten Spamwelle ohnehin neue gefakte Rufnummern genutzt werden.

SPAM SMS Finanzamt
SPAM SMS Finanzamt

In Bremen schreibt man beispielsweise dazu:

Die Bremer Finanzämter berichten über eine aktuelle Betrugsmasche, nach der angeblich im Namen des Finanzamts eine SMS übermittelt wird und die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, ihre Kontodaten anzugeben. Das sei nötig, damit das Finanzamt eine Steuererstattung vornehmen könne. Dafür solle man einem Link folgen.

Der Senator für Finanzen stellt klar: Die Finanzämter versenden keine SMS-Nachrichten. Folgen Sie daher in keinem Fall den Aufforderungen in solchen SMS und folgen Sie bitte nicht einem angegebenen Link. Der Senator für Finanzen steht mit der Polizei Bremen in Kontakt. Die Polizei bittet die Bürgerinnen und Bürger, solche SMS zur Anzeige zu bringen.

Es handelt sich bei dieser Betrugsmasche um das sogenannte SMISHING. Dabei versuchen die Betrüger, eine Schadsoftware auf das Gerät zu laden, um im Anschluss Daten abzugreifen.

Auch in Thüringen warnt das Finanzministerium vor solchen SMS:

Derzeit versenden Betrüger SMS im Namen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Sie behaupten ein Erstattungsbetrag in Höhe von 254,33 Euro warte noch auf die Steuerpflichtigen. Um diesen zu erhalten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger unter einem in der SMS angegebenen Link verifizieren. Durch das Finanzamt Jena sind heute bereits mehrere Fälle geschildert worden. Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, die per SMS geforderte Verifizierung durchzuführen.

Mehr zum Thema SMISHING haben wir hier zusammengestellt: Alles rund um die SMISHING Angriffe. Generell zielen solche Angriffe entweder darauf ab, über die Webseiten Malware zu verteilen und damit mehr Handys und Smartphones sowie Desktop Rechner zu kompromittieren. Dazu werden auch oft weitere Daten angefordert (Fragebogen) um damit bereits vorhanden Datensätze weiter auszubauen. Ein zukünftiger Angriff kann dann mit deutlich mehr persönlichen Daten erfolgen und ist dann wahrscheinlich erfolgreicher, wenn der Nutzer direkt mit Namen angeschrieben werden kann. Daher sollte man auf solchen Webseiten keinerlei weitere Daten eintragen.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Wer sich bei solchen Nachrichten unsicher ist (teilweise werden auch Fake-Anrufe des Finanzamtes berichtet) sollte selbst beim eigenen Finanzamt nachfragen und prüfen, ob es da eventuell Neuigkeiten gibt. Allerdings lehrt die Erfahrungen, dass solche Anrufe meistens vergeblich sind, da es sich bei solchen SMS wirklich nur um Spam handelt, der nicht vom Finanzamt kommt und generell die Behörden bei solchen Themen per Post kommunizieren und über keine anderen Wege.