Falsche Anrufe von den Stadtwerken – das steckt hinter diesen Spam-Anrufen

Falsche Anrufe von den Stadtwerken – das steckt hinter diesen Spam-Anrufen – Aktuell berichten viele Nutzer von Anrufen von angeblichen Mitarbeitern der Stadtwerke, die sich dann sehr intensiv für Daten wie Zählernummer und Zählerstand interessieren. Diese Masche ist nicht unbedingt neu, scheint aktuell aber wieder sehr beliebt zu sein, denn viele Verbraucher berichten von solchen Anrufen und die Stadtwerke warnen vor falschen Anrufern, die sich als offizielle Mitarbeiter ausgeben, aber keine sind.


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Die Stadtwerke Jena schreibt zu solchen Anrufen:

In Jena kommt es aktuell vermehrt zu unseriösen Telefonanrufen. Kunden berichteten von Anrufern, die sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck ausgaben. Die Anrufer erfragten die Zählernummer und durch eine geschickt bedrängende Fragetechnik weitere persönlichen Daten, mit dem Ziel, einen neuen Energievertrag mit den Kunden abzuschließen

Die Stadtwerke Energie weisen darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck handelt und auch keine Firma dazu beauftragt wurde. Außerdem raten sie zur Vorsicht: Für unseriöse Anbieter reicht die Kenntnis von Zählernummer, Name und Anschrift des Kunden aus, um dessen bisherigen Stromvertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger abzuschließen. Die Stadtwerke raten, am Telefon keine Zusagen zu machen. Wichtig sei auch, sich mögliche Angebote und Vertragsunterlagen immer schriftlich zusenden zu lassen. Sollte ein Kunde einem Betrüger aufgesessen sein, könne er von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

In diesem Artikel wollen wir die Hintergründe von solchen Anrufen beleuchten und auch zeigen, wie man sich vor solche Fake-Anrufen und Betrugsversuchen schützt.

Video: Was tun, wenn ein Spam Anruf ankommt

Falsche Anrufe von den Stadtwerken – das steckt hinter diesen Spam-Anrufen

Falsche Mitarbeiter von Stromunternehmen oder den Stadtwerken interessieren sich häufig für Zählernummer und Zählerdaten und versuchen am Telefon, diese Informationen zu bekommen. Mit diesen Daten und der Anschrift des Kunden (die häufig bereits vorliegt) kann man einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter einleiten und dafür dann eine Provision kassieren. Es lohnt sich also, diese Daten zu erfragen und damit dann ohne Wissen des Kunden selbst dessen Stromversorger zu wechseln. Das klappt gleichermaßen auch mit dem Gasanbieter.

Daher sollte man am Telefon keine Zahlungsdaten herausgeben und ebenso keine Daten zu Zählernummern und Zählerständen, denn dies sind ebenso sensible Daten wie Bankdaten, auch wenn das vielen Nutzern nicht direkt so bewusst ist.

Sollte man am Telefon versehentlich doch solche Daten mitgeteilt haben, lohnt es sich auf jeden Fall, die eigene Post und die Emails im Blick zu behalten. Sollte ein Anbieterwechsel eingeleitet worden sein, dann kann man auf jeden Fall innerhalb der Widerrufsfrist diesen Vertrag auch wieder stornieren und man sollte den vermeintlich neuen Anbieter darüber informieren, dass man nie so einen Wechsel angestoßen hat und er vermutlich wenig seriöse Vertriebsmitarbeiter hat.

Bei solchen Anrufen sollte man auch den angezeigten Rufnummern nicht vertrauen. Meistens wird Call ID Spoofing genutzt, die Anbieter-Rufnummer ist also manipuliert und meistens frei gewählt. Ein Rückruf bringt dann meistens nur den Hinweis, dass die Nummer nicht existiert oder man erreicht eine Person, die keine Ahnung hat, dass ihre Nummer für solche Anrufe missbraucht wurde. Die ist zwar inzwischen verboten, wird aber dennoch oft noch gemacht.

Mehr Schutz: Verträge am Telefon müssen mittlerweile schriftlich bestätigt werden

In Deutschland gelten für telefonisch abgeschlossene Verträge seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 1. Dezember 2021 sowie dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (seit März 2022) folgende Regelungen:

  1. Vertragszusammenfassung: Vor Abschluss eines Vertrags am Telefon muss der Anbieter eine klare, leicht verständliche Zusammenfassung der Vertragsbedingungen in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) bereitstellen. Diese muss wesentliche Inhalte wie Preise, Leistungen, Laufzeit und Kündigungsfristen enthalten. Ohne diese Zusammenfassung und die ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers ist der Vertrag nicht wirksam.
  2. Widerrufsrecht: Verbraucher haben bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher umfassend über sein Widerrufsrecht informiert wurde, in der Regel mit Zugang der Vertragsunterlagen.
  3. Schutz vor unerwünschten Verträgen: Um das „Unterjubeln“ von Verträgen zu verhindern, müssen Verbraucher den Vertrag nach Erhalt der Zusammenfassung aktiv bestätigen (z. B. per E-Mail oder SMS). Ohne diese Bestätigung ist der Vertrag ungültig.
  4. Kündigungsbutton: Seit Juli 2022 müssen Anbieter bei Online-Abschlüssen einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen, um die Kündigung zu erleichtern. Kündigungen müssen zudem vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
  5. Meldung bei unzulässiger Telefonwerbung: Bei aufdringlicher oder betrügerischer Telefonwerbung kann der Fall bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, die gegen solche Praktiken vorgeht.

Diese Regelungen gelten für Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverträge und stärken den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz und Flexibilität. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen kontaktieren.

So schützt man sich vor Fake Anrufen, die angeblich von den Stadtwerken kommen

Generell sollte man misstrauisch sein, wenn es um Zählernummern und andere sensible Daten geht. Kommunale Versorger und Stadtwerke fragen dies in der Regel nicht per Telefon ab (oft gibt es Anschreiben und Online-Portale dazu). Daher sollte man bei solchen Anfrage nicht direkt antworten, sondern selbst bei den Stadtwerken anrufen (und sich beispielsweise die Durchwahl das entsprechenden Mitarbeiters geben lassen). Dann kann man sicher sein, dass man auch wirklich mit den Stadtwerke verbunden ist und die Daten nicht an eventuelle Dritte weiter gegeben werden.

Solche Anrufe sind in der Regel auch ein Hinweis darauf, dass die eigenen Daten wie beispielsweise die Telefonnummer im Netz kursieren. Oft sind es Daten, die bei Hacks oder Sicherheitslecks auf Webseiten entwendet wurden und die nun für wenig Geld in großen Mengen verkauft werden. Unseriöse Nutzer kaufen diese Daten und versuchen dann, damit weiter Geld zu verdienen, in dem man weitere Daten versucht anzufordern. Es kann daher passieren, dass immer wieder unseriöse Anrufer versuchen Daten abzugreifen oder Zahlungen zu erreichen. Konkret sollte man mit Ping-Anrufen und auch Schockanrufen rechnen, die über die eigene Telefonnummer ankommen.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Häufig erkennt man solche Fake-Anrufe an den eher langen Zeiten, bis sich jemand meldet, wenn man den Anruf angenommen hat und auch daran, dass die Sprachqualität aufgrund alter oder schlechter Telefonanlagen sehr gering ist. Dazu wird häufig erst der Datensatz geprüft, sprich man wird nach dem vollständigen Namen gefragt. Auch daran kann man erkennen, dass es sich um einen Fake-Anruf handelt – es entstehe dann oft eine kleine Lücken, wenn man den eigenen Namen gesagt hat (was man besser nicht tun sollte), denn der Anrufer trägt dann oft im System ein, dass der Name korrekt ist. In solchen Fällen sollte man immer direkt auflegen.

Video: Spam im Messenger und generell im Handy stoppen



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