Entschädigungs-Rechner Internet-Ausfall

In Deutschland haben Verbraucher bei einem vollständigen Internetausfall Anspruch auf eine gesetzliche Entschädigung gemäß dem Telekommunikationsgesetz, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Ausfall muss unverzüglich dem Anbieter gemeldet werden und darf nicht durch den Verbraucher verursacht sein oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sein. Zudem muss der Anbieter die Störung innerhalb von zwei Kalendertagen nach der Meldung nicht beheben können, und es darf keine adäquate Ersatzlösung, wie ein LTE-Stick mit ausreichendem Datenvolumen, bereitgestellt werden. Ab dem dritten Tag des Ausfalls greift die Entschädigung: Für den dritten und vierten Tag beträgt sie 5 Euro oder 10 % des monatlichen Vertragsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist; ab dem fünften Tag sind es 10 Euro oder 20 % des monatlichen Entgelts, je nach höherem Wert. Bei einer monatlichen Gebühr von 40 Euro wären das beispielsweise 5 Euro pro Tag für den dritten und vierten Tag und 10 Euro ab dem fünften Tag, also insgesamt 30 Euro für eine Woche Ausfall.

Bei erheblichen oder wiederkehrenden Geschwindigkeitsabweichungen ist eine Minderung der monatlichen Gebühr möglich, unterstützt durch die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Zudem besteht bei dauerhaften Störungen ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Um die Entschädigung zu erhalten, sollten Verbraucher die Störung sofort melden, Datum und Dauer dokumentieren, idealerweise mit Screenshots, und die Entschädigung schriftlich, am besten per Einschreiben, einfordern. Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale. Kurzfristige Ausfälle von bis zu sieben Tagen pro Jahr gelten als vertraglich eingeplant, und bei Bereitstellung einer Ersatzlösung entfällt der Anspruch. Für reine Mobilfunkstörungen ohne Datenverbindung gibt es keine Entschädigung, da kein vollständiger Ausfall vorliegt. Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss aktiv gefordert werden. Bei Schwierigkeiten können die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentralen helfen.

Die Berechnung der Ansprüche auf Entschädigung bei einem Ausfall des Internets ist nicht ganz einfach. Daher haben wir hier einen Rechner online gestellt, um dies einfach prüfen zu können.



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