Wie funktionieren die Preisansagen bei Sonder-Rufnummern?

Viele Verbraucher kennen es: bei der Anwahl einer Sonder-Rufnummer wird nicht direkt eine Verbindung aufgebaut, sondern man gelangt erst in eine Schleife mit einer Bandansage. In der Regel wird dann ein Preis genannt und nach einiger Zeit zum eigentlichen Ziel weiter geleitet. Viele Nutzer sind dann unsicher: ist so eine Ansage seriös und entstehen die Kosten aus dem Anruf bereits, wenn man sich die Ansage anhört? Wir wollen hier die Hintergründe aufklären und auch Informationen geben, ab wann man bei einer Preisansage bezahlen muss (und wie man das verhindern kann).

Wie funktionieren die Preisansagen bei Sonder-Rufnummern?

Preisansage sind bei Gespräche eher die Ausnahme, aber für einige Dienste (mit teilweise besonders hohen Verbindungskosten) sind diese Ansage mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Wer also einen bestimmten Rufnummernkreis anruft, wird immer wieder mit einer Ansage konfrontiert werden und erreicht erst nach dieser Ansage den eigentlichen Dienst. Folgende Rufnummernkreise müssen IMMER eine Preisansage haben.

  • (0)900 (sprachgestützte Premium-Dienste)
  • 5- bzw. 6- stellige Kurzwahl-Sprachdienste
  • 118xy (sprachgestützte Auskunftsdienste)
  • 010xy (sprachgestützte Betreiberauswahl, Call-by-Call)
  • (0)137 (sprachgestützte Massenverkehrsdienste)

Mit der Ansage der Preise sollen zwei Sachen erreicht werden: zum einen soll der Anrufer besser über die Kosten informiert werden. Verbindungsgebühren werden gerne im Kleingedruckten untergebracht und sind daher leicht zu übersehen. Mit einer Ansage ist jedem Anrufe bewusst, welche Kosten bei einem Anruf der jeweiligen Nummer entstehen können.

Zum anderen soll die Preisansage dem Nutzer die Möglichkeit geben, diese Kosten auch zu vermeiden, in dem er rechtzeitig auflegt. Man möchte vermeiden, dass bereits durch einen Anruf einer Nummer Kosten in größerem Ausmaß entstehen und hat daher die kostenlose Preisansage vorgeschaltet.

Die Bundesnetzagentur schreibt zu den Regelungen der Preisansage:

Bei allen genannten Diensten mit Ausnahme der Massenverkehrsdienste ist Ihnen der Preis vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit anzusagen. Diese Preisansage muss kostenlos sein. Sie muss spätestens drei Sekunden vor dem Beginn der Entgeltpflicht unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Beginns derselben beendet sein. Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Dienstes, ist eine erneute Preisansage vor der Tarifänderung erforderlich. Dabei kann die Ansage der Tarifänderung während der Inanspruchnahme des Dienstes erfolgen und muss insofern nicht kostenfrei sein.

Daher gelten folgende Regelungen für die Preisansage bei Gesprächen:

  • die Ansage der Preise muss (Ausnahme (0)137) immer VOR dem Anruf kommen und daher informieren, bevor die Kosten entstehen. Bei den (0)137 Voting-Nummer wurde das nachgelagert um Votings usw. einfacher zu machen
  • die Ansage selbst ist kostenfrei und es entstehen keine Gebühren, wenn man die Ansage anhört
  • nach Ende der Ansage darf die Abrechnung erst nach 3 Sekunden starten – Anrufer haben also immer noch die Chance aufzulegen, um keine Gebühren berechnet zu bekommen.

Auf diese Weise sind Preisansagen eine sehr verbraucherfreundliche Lösung für den Fall, dass man eine Rufnummer versehentlich angerufen hat oder sich über die möglichen Kosten gar nicht im Klaren ist. Wir empfehlen daher, genau auf die Preise zu hören, die angesagt werden und eventuell auch aufzulegen, wenn man sich nicht ganz über die möglichen Kosten sicher ist. Dann hilft eine Recherche bei Google oder auf anderen Seiten um die Verbindungsentgelte zu bestimmen und wenn das passt, kann man danach immer noch einmal anrufen – solche Rufnummern laufen ja nicht weg.

HINWEIS Auch für Auslandsvorwahlen kann es eine Preisansage geben, wenn diese Rufnummer wiederholt für Spam in Form von PING Anrufen oder Ähnlichem missbraucht wurden.



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