Eine Schlichtung im Mobilfunk ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das von der Bundesnetzagentur oder einer Verbraucherschlichtungsstelle angeboten wird, um Konflikte zwischen Mobilfunkkunden und Anbietern zu lösen. Ziel ist es, eine einvernehmliche und kostengünstige Lösung zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird.
+++ Bessere Netz gesucht? Tarif-Deals, Handy-Aktionen und billige Sim immer in unserem brandneuen Deal-Channel: Mobilfunk-Aktionen, Gutscheine und Deals (Telegram) oder Mobilfunk-Aktionen (WhatsApp). Hier gratis mitmachen! +++
Ablauf der Schlichtung
- Antragstellung: Der Kunde reicht einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ein, nachdem er zuvor versucht hat, das Problem direkt mit dem Anbieter zu klären (z. B. durch Beschwerde beim Anbieter).
- Prüfung: Die Schlichtungsstelle prüft, ob der Fall geeignet ist (z. B. keine bereits laufenden Gerichtsverfahren).
- Verfahren: Beide Parteien legen ihre Sicht dar, und die Schlichtungsstelle schlägt eine Lösung vor. Diese ist nicht bindend, es sei denn, beide Seiten stimmen zu.
- Dauer: Das Verfahren dauert in der Regel einige Wochen und ist für Verbraucher kostenfrei.
Ein Schlichtungsverfahren kann dabei mit allen Anbietern geführt werden – bei Problemen im D1 Telekom Netz kann man genau so einen Schlichter anrufen wie bei Angeboten im D1 Netz oder im Handynetz von O2.
Wann ist eine Schlichtung sinnvoll?
Eine Schlichtung im Mobilfunk ist in folgenden Fällen sinnvoll:
- Streitigkeiten über Rechnungen: z. B. unklare oder unberechtigte Abbuchungen, wie für Drittanbieterdienste oder Roaming-Gebühren.
- Vertragsstreitigkeiten: Unstimmigkeiten über Kündigungsfristen, Vertragsbedingungen oder automatische Vertragsverlängerungen.
- Leistungsprobleme: Wenn der Anbieter zugesicherte Leistungen nicht erbringt, z. B. schlechte Netzabdeckung oder nicht gelieferte Hardware. Auch wenn das Netz nicht vorhanden ist oder zu langsame Verbindungen sind ein Grund für ein Schlichtungsverfahren.
- Unklare Vertragsdetails: Streit über Zusatzleistungen, Tarifbedingungen oder Sonderkonditionen.
- Keine Einigung mit dem Anbieter: Wenn der Anbieter auf Beschwerden nicht reagiert oder keine zufriedenstellende Lösung bietet.
Anrufspam und SMS-Spam ist dagegen kein Grund für eine Schlichtung. Hier sollte man direkt die Polizei oder den Anwalt einschalten, wenn die Belästigung zu massiv wird.
Die Voraussetzungen für eine Schlichtung sind relativ einfach gehalten. Der Kunde muss zunächst den Anbieter direkt kontaktiert haben (z. B. per Einschreiben oder Kundenservice). Es darf kein Gerichtsverfahren laufen und der Streitwert sollte nicht zu hoch sein, da die Schlichtung auf kleinere Streitigkeiten ausgelegt ist.
Inhaltsverzeichnis
VIDEO So funktionierte Schlichtunsstellen
Was kostet ein Schlichtungsverfahren im Telekommunikationsbereich?
Ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ist für Verbraucher kostenfrei. Es fallen keine Gebühren für die Durchführung des Verfahrens an. Die einzigen Kosten, die entstehen können, sind geringfügige Ausgaben für Porto oder Kopien, falls Unterlagen per Post eingereicht oder erstellt werden müssen. Dies macht die Schlichtung zu einer kostengünstigen Alternative zu einem Gerichtsverfahren.
Wann ist eine Schlichtung nicht sinnvoll?
- Bei sehr hohen Streitwerten, da ein Gerichtsverfahren langfristig verbindlicher sein kann.
- Wenn der Anbieter nicht an der Schlichtung teilnimmt (freiwillig für Anbieter).
- Bei eindeutigen Rechtsverstößen, die besser gerichtlich geklärt werden.
Falls ein Problem mit einem Mobilfunkanbieter besteht, ist die Schlichtung oft ein guter erster Schritt, um eine faire Lösung zu finden, ohne hohe Kosten oder Aufwand.
Wie startet man ein Schlichtungsverfahren als Verbraucher?
Um eine Schlichtung zu beantragen, müssen Sie zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Anbieter zu klären, etwa per E-Mail, Einschreiben oder über den Kundenservice, und die Kommunikation dokumentieren. Der Anbieter hat in der Regel 4–6 Wochen Zeit, um zu reagieren.
Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird und kein Gerichtsverfahren läuft, können Sie einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur stellen. Dies ist online über die Website www.bundesnetzagentur.de möglich, per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53171 Bonn. Dafür benötigen Sie das Schlichtungsformular oder einen formlosen Antrag mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, der Vertragsnummer und einer präzisen Beschreibung des Problems, ergänzt um Kopien relevanter Dokumente wie Rechnungen, Verträge oder Korrespondenz mit dem Anbieter. Die Schlichtungsstelle prüft, ob der Fall geeignet ist, was etwa 1–2 Wochen dauert. Bei Annahme des Antrags legen beide Parteien ihre Sicht dar, und die Schlichtungsstelle schlägt eine unverbindliche Lösung vor, die beide akzeptieren können. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, dauert etwa 2–3 Monate und erfordert nur geringe Kosten für Porto oder Kopien.
Wichtig ist, den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Beschwerde beim Anbieter zu stellen. Falls der Anbieter nicht teilnimmt, da die Teilnahme für ihn freiwillig ist, können weitere rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir: Wer schreibt hier?
Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!
Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.