Angebliche Anrufe von Pflege- und Medizindienstleistern – das steckt dahinter

Angebliche Anrufe von Pflege- und Medizindienstleistern – das steckt dahinter – Deutsche Nutzer sind mit einer ganzen Reihe von unerwünschten Anrufen konfrontiert und in den letzten Jahren ist eine weitere Masche dazu gekommen. Anrufer geben sich als Pflegestellen oder Pflegehelfer auf und versuche so, Waren zu verkaufen, an Zahlungsdaten zu kommen oder einfach Rechnungen zu verschicken, in der Hoffnung, dass ein überforderter Verbraucher schon bezahlen wird.

Die einzelnen Vorgehensweise bei diesen neuen Systemen sind dabei unterschiedlich, gleich ist nur, dass Pflege und medizinische Versorgung als Vorwand genommen wird, um den Anruf durchzuführen. Das ist besonders perfide, weil man auf diese Weise besonders anfällige Personen direkt ansprechen kann und diesen Zustand auch noch ausnutzt. Daher sind solche Anrufe nicht selten auch erfolgreich und Verbraucher zahlen geforderte Summen unabhängig davon, ob diese Forderungen berechtigt sind oder nicht.

In diesem Artikel wollen wir zeigen, wie man sich gegen solche Spam Anrufe von angeblichen Pflege-Unternehmen schützen kann und was hinter diesen Anrufen steckt.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Generell gilt bei solchen Anrufen: wenn sie mit einer Vorwahl aus dem Ausland ankommen, kann man sehr sicher von einem Betrugsversuch ausgehen. Beliebt ist vor allem das deutschsprachige Ausland (also die Schweiz mit Vorwahl 0041 oder Österreich mit Vorwahl 0043 ) aber auch UK (Vorwahl 0044) oder Irland (Auslandvorwahl 00353 ) werden oft als Herkunftsland genutzt.

Die Polizei in Thüringen schreibt beispielsweise zu einem solchen Fall:

Eine 87-jährige Frau aus Zella-Mehlis erhielt bereits Ende Juni einen Anruf einer vermeintlichen Schweizer Firma, die ihren Service bei der Beantragung gesetzlicher Pflegeansprüche anbot. Nach diesem Telefonat erhielt die Seniorin am 08.07.2022 einen Brief der besagten Firma. Darin enthalten war eine Geldforderung für eine Serviceleistung in Höhe von 129 Euro. Die 87-Jährige, die nie einen derartigen Service in Anspruch genommen hatte, zahlte nicht, vertraute sich aber ihrer Tochter an. Diese las bereits von derartigen Betrugsversuchen und informierte die Polizei. Die Polizei rät in diesen Fällen, keinerlei Zahlung zu veranlassen und eine Anzeige zu erstatten.

Auf diese Art und Weise wird oft das komplexe deutsche System von Pflegeversicherungen und Kassen ausgenutzt um bei Betroffenen Verunsicherung zu erzeugen und dann Rechnungen zu schreiben. Generell ist die Beratung der Pflegekassen aber kostenlose – wer sich informieren möchte, sollte das daher direkt bei der eigenen Pflegeversicherung tun, dann gibt es auch keine Rechnung.

Video: Fake Anrufe angeblich von Europol

Angeblich Beratung per Spam-Anruf

Solche Anrufe gibt es durchaus auch mit deutschen Rufnummern und teilweise sind die angezeigten Nummern auch gefälscht (Anrufer-Spoofing). Man erkennt an der Nummer daher oft nicht, um welches Unternehmen es sich beim Anruf handelt und sieht Kosten und Rechnungsersteller erst, wenn nachgelagert eine Rechnung ankommt (die man natürlich nicht bezahlen sollte).

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) schreibt zu diesem Thema:

In letzter Zeit wurden vermehrt Betrugsverdachtsfälle, in Form von unseriösen Anrufen gemeldet. Die Versicherten wurden angeblich von der Pflegeversicherung angerufen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Teilweise wurde den Versicherten auch mitgeteilt, dass sie einen Termin zu einer bestimmten Uhrzeit haben, obwohl kein Antrag für einen Beratungstermin gestellt wurde oder es wurde mitgeteilt, dass der Berater in kurzer Zeit da ist.

Wir möchten Sie ausdrücklich vor solchen Anrufen warnen!

Wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen missbräuchlichen oder fingierten Anruf handelt, sollten Sie das Telefonat unverzüglich beenden. Legen Sie einfach auf!

Ziel solcher Anrufe ist es immer, einen Termin für eine Beratung auszumachen (die dann meistens sehr kurz und knapp und wenig informativ ausfällt) und diese Beratung dann teuer in Rechnung zu stellen. Meistens wird für eine halbe Stunde oder weniger Beratung eine Summe von mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt, obwohl Versicherte kostenlose Beratungen bei ihren Pflegeversicherungen bekommen könnten.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Hilfsmittelpakete per Telefon

Eine weitere Maschen, die in Zusammenhang mit Pflegeleistungen und Medizinprodukten sehr verbreitet ist, besteht im angeblichen Verkauf von Lieferverträgen für Medizinprodukte. Oft werden dabei sehr günstige Preise für Medizin, Hilfsmittel und täglichen Medizinbedarf genannt in der Hoffnung, den oder die Angerufenen zum Abschluss eines Vertrages zu bewegen. In der Regel geht es dabei aber nur darum, die Zahlungsdaten und die persönlichen Daten des Opfers zu bekommen und damit dann Zusatzversicherungen abzuschließen oder die vollständigen Datensätze schlciht weiter zu verkaufen.

Die Kaufmännische Krankenkasse schreibt zur Vorgehensweise bei solchen Anrufen:

Sensible Daten wie die Versichertennummer, aber auch die Kontonummer oder das Geburtsdatum sollten Sie niemals an unbekannte Anrufer am Telefon durchgeben. Versichertendaten werden durch die KKH grundsätzlich nicht weitergegeben. Die KKH fragt nur nach Ihrer Bankverbindung, wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung oder eine Erstattung gestellt haben.

Wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen missbräuchlichen oder fingierten Anruf handelt, sollten Sie das Telefonat umgehend beenden.

Wenn Sie einen Vertrag über die Erbringung von „Beratungsleistungen“ erhalten haben, sollten Sie den angeblich geschlossenen Vertrag unverzüglich widerrufen und auf keinen Fall bezahlen. Sie haben einen kostenfreien Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung.

Sofern Sie weitere Maßnahmen ergreifen wollen, können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur Rufnummern von Betrugsanrufen melden. Die Behörde kann dann eine Sperrung der unseriösen Telefonnummern veranlassen.

Werbeanrufe dürfen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Angerufenen erfolgen. Unerlaubte Werbeanrufe können daher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch hier gilt prinzipiell die gleiche Vorgehensweise wie bei anderen unerlaubten Werbeanrufen: keine Daten weitergeben, keine Zahlungsdaten kommunizieren, im besten Falle nicht ja sagen und am besten direkt wieder auflegen. Wer sicher gehen will, dass es sich nicht um einen wichtigen Anruf gehandelt hat, sollte direkt bei seiner Pflegekasse oder Krankenkasse anrufen und dort nachfragen. In der Regel kann man bei solchen Werbe-Versuchen aber von unseriösen Drittanbietern ausgehen, die man auch ohne Probleme direkt wegdrücken kann.

Video: Spam Rufnummern automatisch sperren per HIYA App