01378 – Wofür wird die Vorwahl 01378 genutzt?

Wofür wird die Vorwahl 01378 genutzt? – Alle Vorwahlen, die mit 0137 beginnen, werden ausschließlich als Abstimmungs- und Gewinnspielnummern verwendet.

Die Vorwahl 01378 kostet immer 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, egal, welchen Anbieter man hat. Wer aus dem deutschen Mobilfunknetz anruft, zahlt meistens deutlich mehr. Wie teuer ein Anruf aus Mobilfunknetzen wird, hängt von der Uhrzeit, vom Netz und davon ab, ob man Pre- oder Postpaidkunde ist. Für die 01378 stellt die Telekom Vertragskunden zum Beispiel 79 Cent pro Minute in Rechnung, für Prepaidkunden bei der Telekom werden sogar 99 Cent pro Minute fällig.

Nummern, die mit der Vorwahl 0137 beginnen, bezeichnet man als MABEZ-Nummern: Das steht für Massenverkehr zu bestimmten Zielen. Solche Nummern werden dafür benutzt, um Teilnehmer anzusprechen, die allein durch die Anzahl an angesprochenen Personen schwer zu erreichen wären. Früher wurden MABEZ-Nummern in erster Linie für Televoting benutzt, heute sind sie auch sehr häufig für Gewinnspiele übers Radio oder übers Fernsehen in Benutzung. Bisher sind Anbieter noch nicht dazu verpflichtet, den Maximalpreis für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz anzugeben. Wer häufiger über sein Handy auf 0137-Nummern anruft, sollte bei seinem Anbieter die genauen Kosten erfragen.

Weitere MABEZ Rufnummern und Kosten im Überblick

  • 01371: 0,14 Euro pro Anruf
  • 01372: 0,14 Euro pro Minute
  • 01373: 0,14 Euro pro Minute
  • 01374: 0,14 Euro pro Minute
  • 01375: 0,14 Euro pro Anruf
  • 01376: 0,25 Euro pro Anruf
  • 01377: 1,00 Euro pro Anruf
  • 01378: 0,50 Euro pro Anruf
  • 01379: 0,50 Euro pro Anruf

Die Kosten beziehen sich dabei wie bereits geschrieben nur auf die Kosten aus dem Festnetz. Wer mobil auf diesen Rufnummern anruft, zahlt in der Regel mehr, da hier jeder Anbieter selbst die Kosten fest legt.

Die Kosten müssen bei diesen Rufnummern generell transparent kommuniziert werden. Daher findet man in der Regel zu diesen Rufnummern auch immer den Hinweis auf die Kosten aus dem Festnetz. Leider wird der mobile Preise selten kommuniziert, weil dieser teilweise je nach Anbieter unterschiedlich ist. Oft gibt es daher nur den Hinweis „Mobile Kosten viel höher“. Das hilft etwas, bedeutet aber auch, dass man in erster Linie bei eigenen Anbieter nachschauen muss, wie eine solche Rufnummer abgerechnet wird. Die Preisangabepflicht ist dabei gesetzlich geregelt und wird auch kontrolliert, man kann sich deswegen auch beschweren.

Die Bundesnetzagentur hat dafür hier ein extra Beschwerdeformular:

Die Preisangabeflicht in Deutschland (ncht nur für die 0137)

In Deutschland besteht eine Preisangabepflicht für Rufnummern, die für kostenpflichtige Anrufe verwendet werden. Diese Pflicht ist in § 66a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt.

Nach § 66a TKG muss der Preis für einen Anruf zu einer kostenpflichtigen Rufnummer gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden. Der Preis muss in Euro angegeben werden und alle Kosten, die für den Anruf anfallen, beinhalten. Dazu gehören unter anderem die Verbindungskosten, die Gesprächsgebühren und die Umsatzsteuer.

Die Preisangabe kann in unterschiedlicher Weise erfolgen, z. B. in Form einer Zahl, eines Wortes oder eines Satzes. Die Preisangabe muss jedoch so gestaltet sein, dass der Anrufer sie ohne Weiteres erkennen und verstehen kann.

Beispiele für die Preisangabepflicht:

  • 0137 123456: 1,99 €/Min.
  • 0180 678901: 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, 42 Cent/Min. aus dem Mobilfunknetz
  • 0900 1234567: 19,99 €/Anruf

Verstöße gegen die Preisangabepflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Preisangabepflicht gilt für alle kostenpflichtigen Rufnummern, unabhängig davon, ob es sich um 0137-, 0900- oder 0180-Nummern handelt. Die Pflicht gilt auch für Rufnummern, die für bestimmte Dienste verwendet werden, z. B. für Gewinnspiele oder Hotlines.

Die Preisangabepflicht soll Verbraucher vor unerwarteten Kosten schützen. Durch die Angabe des Preises kann der Verbraucher entscheiden, ob er einen Anruf zu einer kostenpflichtigen Rufnummer tätigen möchte.

Spam mit der 01378 Rufnummer

Da diese Rufnummer nicht direkt verwendet werden können, um damit anzurufen, gibt es keinen Spam im engeren Sinne mit dieser Vorwahl. Allerdings gab (und gibt) es immer wieder Versuche mit diesen Vorwahlen Geld zu verdienen, in dem eine falsche 01378 Vorwahl vorgetäuscht wird. Im Antispam Forum schreibt man dazu:

Der Anbieter der 0137 hat die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Er bewirbt in unzulässigerweise seine Mehrwertnummer, in dem er wahllos Menschen anruft und darauf hofft, dass diese zurück rufen. Dabei wird eine gefälschte Kennung übermittelt, der Anruf kommt nämlich gar nicht von der 0137-Nummer („Vorspiegelung falscher Tatsachen“ und „Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“)

Täuschung liegt vor im Hinblick auf die Bedeutung des Erscheinens der 0137-Nummer auf dem Display. Der Betroffene kann im Normalfall bei Erscheinen eines „verpassten Anrufes“ davon ausgehen, dass ihn entweder jemand erreichen wollte, maximal jemand versehentlich erreichen wollte („Verwähler“). Auf dieser Grundlage kann er dann seine Entscheidung fällen, zurück zu rufen.

Das Erscheinen der Nummer auf dem Display wird aber gar nicht hervorgerufen, weil jemand den Betroffenen erreichen wollte und auch nicht, weil jemand durch Wählen einer falschen Nummer versehentlich den (falschen) Eindruck erweckt, er habe den Betroffenen erreichen wollen, sondern die Nummer erscheint auf dem Display, weil der Verursacher bewusst unzählige Handynummern anpingt, damit seine Mehrwertnummer auf dem Display erscheint (mehr passiert bei 1x klingeln nicht) und damit der Angerufene über den wahren Hintergrund getäuscht wird.

Allerdings sind solche Fällen in den letzten Jahren deutlich weniger geworden. PING-Anrufe oder auch Schockanrufe sind eher die absolute Ausnahme auch Spam SMS oder Mailbox Spam ist kaum noch zu finden. Die Verbraucherzentrale gibt aber dennoch einige gute Tipps, wie man Missbrauch mit einer 0137 Rufnummer begegnen kann:

  • Bei 0137- Rufnummern handelt es sich eigentlich um so genannte Televote-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden von Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von Abzockern zweckentfremdet, um einen schnellen Euro zu machen.
  • Die 0137-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
  • Selbst ein kurzer Rückruf kostet vom Handy in der Regel je nach Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise sogar 2,- Euro. Je länger man die Leitung hält, desto teurer kann´s werden, wenn der Netzbetreiber zum einmaligen Verbindungspreis auch noch einen Minutenpreis verlangt.
  • Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden, sollten Sie nicht reagieren. Wir raten in einem solchen Fall dazu, die Bundesnetzagentur zu informieren und diese aufzufordern, unseriöse Praktiken schleunigst zu unterbinden.
  • Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Die gesetzlichen Grundlagen

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 109 Preisangabe

(1) Wer gegenüber Endnutzern

  1. Premium-Dienste,
  2. Auskunftsdienste,
  3. Massenverkehrsdienste,
  4. Service-Dienste,
  5. Kurzwahldienste oder
  6. Dienste über Nationale Teilnehmerrufnummern

anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Höchstpreis nach § 112 Absatz 1 bis 5 oder 6 Satz 4 zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei nach § 123 Absatz 7 Satz 1 festgelegten Preisen ist dieser Preis anzugeben. Besteht einheitlich netzübergreifend bei sämtlichen Anbietern ein niedrigerer Preis als der Höchstpreis, darf auch dieser angegeben werden.

(2) Der Preis ist gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Die Preisangabe hat nach Möglichkeit barrierefrei zu erfolgen. Bei Anzeige der Rufnummer darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden. Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist hinzuweisen.

(3) Bei Telefax-Diensten ist zusätzlich die Anzahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben.

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2 Gedanken zu „01378 – Wofür wird die Vorwahl 01378 genutzt?“

    • Ohne die korrekte Nummer kann man dazu leider wenig sagen, die Vorwahl alleine ist nicht sehr aussagekräftig und wird von vielen Anbietern genutzt.

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