Rufnummer 00 – was steckt hinter solchen Anrufen?

Rufnummer 00 – was steckt hinter solchen Anrufen? – Bei Anrufen wird in der Regel die Rufnummer übertragen, es sei denn, der Anrufer selbst schaltet diese Funktion ab. Dann wird der Anruf als unbekannt angezeigt und man weiß, dass jemand anruft, der die eigene Rufnummer nicht mitteilen möchte. Viele Nutzer lehnen solche Anrufe aber direkt ab.

Es gibt aber auch immer wieder Anrufe, die eine Rufnummer anzeigen, die aber wohl auf keine Fall die eigene ist. Es erscheint in dem Fall die 00 im Display und das ist dann natürlich keine deutsche Rufnummer, die man zurückrufen kann.

So schreibt ein Verbraucher im Telekom Forum:

Ich bekomme ständig Anrufe von der Nummer 00 (Anzeige im Display des Telefons) , die ich bisher immer ignoriert habe. … Ich hatte die 00 auch schon in die Sperrliste der Fritzbox aufgenommen, aber das habe ich wieder rückgängig gemacht, da mich danach einige Bekannte nicht mehr erreicht haben, ich werde mal den Vorschlag der Telekom probieren, binnen 1 Minute nach Anruf eine entsprechende PIN einzugeben. Vielleicht hilft das. Ansonsten werde ich es bei der bisherigen Verfahrensweise, einfach ignorieren, belassen.

Viele Nutzer fragen sich dann, was hinter solchen Anrufen steckt, ob es ein Betrugsversuch ist oder man solche Anrufe bedenkenlos annehmen kann. In diesem Artikel wollen wir die Hintergründe aufklären und zeigen, wie es zu Anrufen mit der 00 kommen kann.

HINWEIS: Man sollte die 00 nicht manuell als Rufnummer blockieren, da es sonst passieren kann, dass auch einige normalen Nummern, die eine 00 enthalten, geblockt werden. Daher ist es besser, manuell darauf zu reagieren und nicht automatisch zu sperren.

Video: Spam Anrufe lustig genommen

Rufnummer 00 – was steckt hinter solchen Anrufen?

Generell ist die 00 keine normale Rufnummer und wird auch nicht vergeben. Wenn ein Anruf mit der 00 ankommt oder in der Anrufliste angezeigt wird, heißt das immer, dass die Anrufer-Kennung verändert wurde (Call ID Spoofing). Die Rufnummer wurde also manipuliert um nicht die richtige Rufnummer anzuzeigen, sondern die 00. Das ist mit den meisten Telefonanlagen möglich und wird meistens und dem Leistungsmerkmal CLIP no Screening zusammengefasst.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu selbst:

Um eine Rufnummer zu manipulieren und bei Anrufen eine falsche Rufnummer zu übermitteln und anzeigen zu lassen, ist es nicht erforderlich, sich diese Rufnummer auf irgendeine Weise zu verschaffen, d.h. sie zu erwerben oder sie freischalten zu lassen. Von der Manipulation betroffen sein können dabei einerseits real existierende – auch ausländische – Rufnummern, obwohl der Inhaber der Rufnummer mit dem Anruf nichts zu tun hat. Andererseits können Phantasienummern verwendet werden, also Rufnummern, die nicht vergeben wurden und daher niemandem zugeordnet werden können.

Mit dem Aufsetzen einer Rufnummer wird beabsichtigt, die wahre Identität des Anrufers zu verschleiern. Anrufe mit gefälschten Absenderinformationen haben dabei nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur durchaus unterschiedliche Hintergründe – die Bandbreite reicht von harmlosen, sogenannten „Spaßanrufen“ bis hin zu kriminell motivierten Anrufen, für deren Aufklärung die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher bei einem entsprechenden Verdacht in jedem Fall zunächst die zuständige Polizeidienststelle kontaktieren.

Hinter so eine Manipulation muss nicht immer ein Betrugsversuch stehen. Es kann sich auch um ein Callcenter handeln, das im Auftrag arbeitet und daher eher die Rufnummer des Anbieters anzeigen will (das aber nicht richtig konfiguriert hat). Eine 00 ist also nicht zwingend ein Hinweis auf einen Spam-Anruf und Ping-Anrufe sind auf diese Weise natürlich auch nicht möglich (man kann ja nicht zurückrufen). Wir empfehlen dennoch, solche Anruf zu ignorieren, wer die eigene Rufnummer nicht mitteilen will und gar keine Hinweise auf einen Rückruf bietet, kann in der Regel auch ignoriert werden – selbst im besten Fall landet man ohnehin nur in einem Verkaufsgespräch. Das kann man sich auch sparen.

TIPP: Man kann sich generell gegen Spam-Anrufe schützen und Betrugsversuche so direkt verhindern und natürlich kann man auch Maßnahmen gegen bestimmte Rufnummern ergreifen lassen. Wie das geht ist in diesem Artikel beschrieben: Schutz gegen Spam-Anrufe: Beschwerden, Blockieren und Black List. Wie man konkret Rufnummern blockieren, ist hier zusammengefasst: Rufnummer blockieren bei allen Systemen | Rufnummer blockieren

Video: Die Polizei Hamburg erklärt die Schockanrufe

Gesetzliche Grundlagen

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 120 Rufnummernübermittlung

(1) Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten, die Endnutzern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Endnutzer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.

(2) Endnutzer dürfen zusätzliche Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt. Abweichend von Satz 1 darf im Falle einer Rufumleitung als zusätzliche Rufnummer die übermittelte und angezeigte Rufnummer des Anrufers aufgesetzt werden. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Endnutzern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur kann nach Anhörung der betroffenen Fachkreise und Verbraucherverbände Voraussetzungen festlegen, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer abweichend von Satz 1 zulässig ist.

(3) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt und angezeigt werden. Sie haben Verbindungen, bei denen als Rufnummer des Anrufers Rufnummern nach Satz 1 übermittelt und angezeigt werden, abzubrechen.

(4) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass als Rufnummer des Anrufers nur dann eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, wenn die Verbindung aus dem öffentlichen deutschen Telefonnetz übergeben wird. Wird eine Verbindung, bei der eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, aus dem ausländischen Telefonnetz übergeben, haben die Anbieter sicherzustellen, dass netzintern der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz eindeutig gekennzeichnet wird; die Rufnummernanzeige ist zu unterdrücken. Ausgenommen von Satz 1 ist das internationale Roaming im Mobilfunk. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.

(5) Absatz 1 gilt entsprechend für Anbieter nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste bei der Übertragung von Textnachrichten über das öffentliche Telekommunikationsnetz. Abweichend von Satz 1 sind Nummern für Kurzwahldienste sowie alphanumerische Absenderkennungen zulässig, wenn der Absender für den Empfänger hierüber eindeutig identifizierbar ist und hierüber keine zweiseitige Kommunikation ermöglicht wird.