Erreichbar sein im Katastrophenfall – so bekommt man eine Priorisierung im Mobilfunk-Netz

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Erreichbar sein im Katastrophenfall – so bekommt man eine Priorisierung im Mobilfunk-Netz – Für absolute Ausnahmesituationen müssen die Netzbetreiber für Nutzer mit lebenswichtigen Aufgaben eine gesonderten und vorrangigen Handy-Anschluss bereits stellen, der auch dann noch funktioniert, wenn andere Nutzer vielleicht schon gar nicht mehr telefonieren können. Im Gesetz dazu ist festgelegt, dass die Betreiber solche priorisierten Anschlüsse „unverzüglich und vorrangig bereitzustellen und unverzüglich und vorrangig zu entstören“ haben. Allerdings muss man nachweisen, dass man zur berechtigten Personengruppe gehört und ganz kostenlos ist dieser Dienst auch nicht.

HINWEIS: Für Privatpersonen bzw. die private Nutzung ist eine solche Priorisierung generell nicht unbedingt gedacht. Es ist in solchen Fällen in der Regel auch wichtiger, Warnmeldungen zu bekommen und dafür soll Cell Broadcast sorgen.

Was bedeutet Priorisierung im Mobilfunk-Netz?

In Katastrophenfällen kann es dazu kommen, dass die Infrastruktur für den Mobilfunk massiv beschädigt ist und daher kaum noch mobile Nutzung möglich ist. In solchen Fällen arbeiten die Netzbetreiber meistens mit Hochdruck daran, alle Stationen wieder ins Netz zu bringen, bis dies soweit ist, können die Handynetze aber nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Daher wird in diesen Fällen der Zugriff auf das Mobilfunk-Netz begrenzt. Nur wichtige Nutzer haben dann Zugriff auf das Mobilfunk-Netz und können dieses nutzen. Der Zugang auf diese Weise muss beantragt werden und man bekommt auch eine Info darüber, wenn man zum Priorisierungskreis gehört.

Die Bundesnetzagentur schreibt zur Freischaltung:

Das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Sie den betroffenen Mobilfunkanschluss haben, hat Sie über den Abschluss der dafür getroffenen Vorkehrungen unverzüglich zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt ist das bevorrechtigte Herstellen von Verbindungen für diesen Anschluss bei Kapazitätsengpässen in der Mobilfunkzelle möglich. Einer zusätzlichen Freischaltung der Vorrangfunktionalität in diesen Fällen durch den Netzbetreiber bedarf es nicht.

Zu den möglichen Nutzern eine Priorisierung gehören vor allem Nutzer, die wichtige Aufgabe für die öffentliche Sicherheit und bei der Rettung innehaben. Das Gesetz schreibt dabei von folgenden Gruppen:

  • Verfassungsorgane des Bundes und der Länder,
  • Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Gerichte des Bundes und der Länder,
  • Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte,
  • Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen,
  • Aufgabenträger im Gesundheitswesen,
  • Hilfs- und Rettungsdienste,
  • Rundfunkveranstalter,
  • Teilnehmer, denen von einer Behörde nach Nummer 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 angewiesen sind

Es gibt aber auch Einschränkungen in diesem Bereich. Prepaid Sim Karten werden beispielsweise von diesem System nicht unterstützt und man kann auch nur Handy-Anschlüsse priorisieren lassen. Für das Festnetz gilt dies leider ebenfalls nicht. Es macht allerdings keinen Unterschied, welches Mobilfunk-Netz man nutzt – die Priorisierung gilt in allen Handynetzen.

Was kostet eine Priorisierung im Mobilfunk

Für die Priorisierung fallen keinen laufenden Kosten an, allerdings ist es auch nicht ganz kostenlos. Man zahlt eine gewissen einmalige Gebühr für die Freischaltung.

Die Bundesnetzagentur fasst die Kosten wie folgt zusammen:

Die Kosten für die Bevorrechtigung bei der Entstörung von Festnetzanschlüssen und Übertragungswegen betragen einmalig 100 € je Anschluss oder Übertragungsweg. Das Entgelt für die Bevorrechtigung von Mobilfunkanschlüssen beträgt einmalig 50 € je Anschluss. Die anfallenden Entgelte sind unmittelbar an das vom Kunden beauftragte TK-Unternehmen zu entrichten. Weitere Kosten für die Beauftragung von TK-Bevorrechtigungen entstehen nicht.

Die Priorisierung ist dabei in allen Netzen möglich, sowohl beim Festnetz als auch bei Telekom D1 Netz, dem Vodafone Netz und im O2 Netz. Die Telekom schreibt beispielsweise dazu:

Störungen von Telekommunikationsleistungen können in Krisensituationen die Arbeit öffentlicher Aufgabenträger beeinträchtigen. Wir stellen sicher, dass eine Störung an Ihrem Anschluss vorrangig behoben wird. Benötigen Sie einen neuen Anschluss, wird er Ihnen bevorzugt bereitgestellt. Außerdem erhalten Sie mit Ihrem Mobilfunk-Anschluss einen bevorzugten Netzzugang, wenn die Funkzelle ausgelastet ist.

Wenn Sie nach dem Telekommunikationsgesetz als Berechtigter benannt sind oder nachweislich eine lebens- oder verteidigungswichtige Aufgabe erfüllen (z.B. Behörden, Katastrophenschutz, Hilfsorganisationen), können Sie vorrangige Leistungen erhalten.

Die vorrangige Entstörung des Festnetzanschlusses oder die Einrichtung vorrangiger Verbindungen im Mobilfunknetz sollten Sie im Voraus beauftragen.

Überblick:

VIDEO Die Telekom erklärt die Entstörung von Netzen im Katastrophenfall