Schlichtung im Telefon-Bereich weiter gefragt

Kein Netz und kein Empfang bei Handy und Smartphone

Im Bereich der Telekommunikation gibt es nicht nur ab und an Probleme mit Spam und unerwünschten Anrufen, sondern es kommt auch immer wieder zu Unstimmigkeiten von Kunden und Anbieter über Vertragsfragen. Die Bundesnetzagentur ist in diesem Bereich die Schlichtungsstelle und fungiert daher als neutraler Vermittel in solchen Streitfällen. Das scheint auch nach wie vor sinnvoll, denn auch 2023 gab es nach Zahlen der Bundesnetzagentur wieder viele Fällen von Schlichtungsverfahren. Insgesamt wurden mehr als 3.000 Anträge auf Schlichtung gestellt – in 2.310 Fällen gab es direkt den Antrag auf ein Schlichtungsverfahren.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Im Jahr 2023 richteten sich Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation. In 2.310 Fällen stellten sie einen Antrag auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens. Damit ist das Interesse an einer Schlichtung im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2.389 Anträgen gleichbleibend hoch.

In 1.013 Fällen erreichte die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung. Bezogen auf die beendeten zulässigen Verfahren liegt die Einigungsquote damit bei 50 Prozent. Die Schlichtungsstelle musste 294 Schlichtungsanträge wegen Unzulässigkeit ablehnen. Bei dem größten Teil der abgelehnten Anträge trugen die Antragstellenden Streitigkeiten vor, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist. In 665 Fällen verweigerten es die Telekommunikationsunternehmen, an den Verfahren teilzunehmen Bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für beide Parteien freiwillig. Die Antragstellenden zogen in 291 Fällen den Antrag zurück.

Mehr als jeder dritte Schlichtungsantrag bezog sich auf Streitigkeiten über den Inhalt und die Umsetzung von Verträgen (39 Prozent). Weitere Schwerpunkte bildeten Störungen (20 Prozent), Rechnungsbeanstandungen (13 Prozent) und eine verminderte Datenübertragungsrate (8 Prozent). Auch Streitigkeiten, die sich auf einen Umzug, einen Anbieterwechsel, eine Sperre des Anschlusses waren Gegenstand der Anträge.

Grundsätzlich ist die Bundesnetzagentur aber nur in den Fällen nach § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG) für eine Schlichtung zuständig. Fragen beispielsweise zum Prepaid Guthaben oder ähnlich gelagerte Vertragsfälle fallen nicht darunter. Allerdings ist die Schlichtung gesetzlich so komplex formuliert, dass es sich lohnt, erstmal einen Antrag zu stellen und damit prüfen zu lassen, ob die Bundesnetzagentur helfen kann.

Die neue Frequenzauktion der Bundesnetzagentur beginnt am 27. Mai 2015

Netz, Handy Netz, Funkmast

Die neue Frequenzauktion der Bundesnetzagentur beginnt am 27. Mai 2015 – Am 27. Mai 2015 beginnt die Bundesnetzagentur mit der Versteigerung von Lizenzen für Frequenzen. Bereits vom 31. Juli 2000 bis 18. August 2000 fand die erste Versteigerung statt. Damals wurden die Frequenzen für den Ausbau des UMTS-Netzes bereitgestellt. Der Erlös der dabei erzielt wurde, lag bei ungefähr 50 Milliarden Euro.

Bei der bevorstehenden Versteigerung steht der Ausbau des mobilen Breitbands im Fokus. Vor allem soll die flächendeckende Verfügbarkeit in Deutschland gewährleistet sein. Der Umfang der Frequenzen umfasst insgesamt 270 Megahertz. Dabei werden Frequenzen aus den Bereichen 700, 900, 1500 und 1800 Megahertz versteigert.

Die Bereiche 900 und 1800 Megahertz bilden die heutige Grundlage für die mobile Sprachkommunikation. in der Zukunft sollen diese auch für breitbandige Internetanschlüsse verwendet werden. Der 700 Megahertz-Bereich wurde bislang für das terrestrisches Fernsehen (Antennenfernsehen) genutzt. Dank der Umstellung auf DVB-T2 wird dieser Frequenz-Bereich frei und steht dem mobilen Breitband zur Verfügung. Bei der Ersteigerung des 700 Megahertz-Bereichs wird zeitgleich eine Versorgungspflicht von 98 Prozent zugesichert.

Wichtig sei auch „die flächendeckende Versorgung mit mobilem Internet entlang der Autobahnen und ICE-Trassen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Des Weiteren versprechen sich Experten, dass das 5 G-Netz mit einer Datengeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde nicht unrealistisch ist.

„In wenigen Jahren könnte dann der als 5G bezeichnete LTE-Nachfolgestandard diese Frequenzen ebenfalls nutzen“ IT-Branchenverband

Durch ein Zulassungsverfahren, in welchem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aktion geprüft wurden, dürfen die Anbieter

  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
  • Telekom Deutschland GmbH
  • Vodafone GmbH

am 27. Mai 2015 um 10:00 Uhr an der Versteigerung in Mainz teilnehmen.

„Das Interesse an den Frequenzen ist größer als manche glauben. Aber 50 Milliarden Euro wie bei der Versteigerung der UMTS-Frequenzen sind längst nicht mehr möglich, weil das die Finanzkraft der Unternehmen auch überstrapazieren würde“ Bundesminister für digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt

60 Rufnummern abgeschaltet – Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Fallen vor

60 Rufnummern abgeschaltet – Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Fallen vor – Wer eine SMS von unbekannten Absendern erhält sollte vorsichtig sein. In vielen Fällen stecken dahinter zwielichtige Firmen mit wenig seriösen Geschäftsmodellen. Besonders häufig werden solche SMS mit vermeintlichen Kontaktwünschen verschickt. Wer auf so einen SMS antwortet oder die angegebene Nummer anruft, landet in der Regel nicht bei einer Privatperson sondern in den kostenpflichtigen Netzwerken von Firmen und Diensten „Flirt und Party Flatrate“ oder „Flirt & Erotik Chat“. Das Unternehmen argumentiert dann, dass mit der Reaktion auf die SMS ein Vertragsverhältnis begründet worden wäre und fordert entsprechende Gebühren.

Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen„, empfiehlt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS.

Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher in diesem Zusammenhang im Laufe des Jahres bereits mehr als 500 missbräuchlich für diese Dienste genutzte Rufnummern abschalten lassen. Die aktuellen Abschaltungen richten sich dabei in erster Linie gegen die Firma Telecom Billing Ltd. aus Sofia in Bulgarien. Dabei wurden nicht nur 60 Rufnummern deaktiviert sondern auch die Rechnungslegung und Inkassierung verboten. Das Unternehmen darf damit keine neuen Dienstleistungen in Rechnung stellen und auch bereits gestellte Forderungen dürfen nicht mehr weiter verfolgt werden. Wer noch Rechnungen der entsprechenden Firma offen hat muss somit auf keinen Fall mehr zahlen. Schwieriger wird es bei bereits bezahlen Rechnung. Dieses Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit weg und auch nicht mehr beitreibbar. Es kann sich aber lohnen in diesem Fall die Verbraucherzentrale einzuschalten.

Falls weitere Rechnungen dieser Firma kommen sollte, können diese alle mit Verweis auf die aktuellen Maßnahmen der Bundesnetzagentur abgelehnt werden.

Die BNetzAgentur hatte bereits in vielen ähnlichen Fällen Maßnahmen ergriffen und auch Bußgelder verhängt. In diesen Fällen ging es aber in erster Linie um unerlaubte Werbeanrufen. Für Nutzer, die ebenfalls von falschen Rechnungen oder unerlaubten Anrufen betroffen sind, haben wir hier eine Liste mit Maßnahmen dagegen zusammengestellt

Bundesnetzagentur: 225.000 Euro Bußgelder wegen Verstößen beim Anbieterwechsel

Die Bundesnetzagentur hat gegen drei Telekommunikations-Anbieter Bußgelder in Höhe von jeweils 75.000 Euro verhängt, weil es wiederholt und oft Beschwerden der Verbraucher beim Anbieterwechsel gab. Dabei ist in erster Linie des Festnetz- und DSL-Bereich betroffen. Die Portierung im Mobilfunk-Bereich funktioniert dagegen weitgehend automatisch und mit vergleichsweise wenig Problemen. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen darf die Unterbrechung der Versorgung nicht länger als einen Tag dauern.

Die Bundesnetzagentur begründet die Bußgelder dabei wie folgt:

Die drei Anbieter haben wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren, betonte Homann. Wir haben gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter ein Verfahren eingeleitet. Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel.

Bei standard.at findet man auch noch Angaben, wer die drei betroffenen Anbieter sind. Es soll sich dabei um 1&1, Vodafone und O2 handeln, die Bundesnetzagentur nannte keine direkten Unternehmen. Die Telekom hat mittlerweile bestätigt, dass auch gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde, ein Bußgeld ist aber bisher noch nicht verhängt.

Interessant sind aber die Zahlen. Allein die Beschwerden wegen einer Versorgungsunterbrechnung sollen 2013 eine Zahl von 4.500 Stück erreicht haben. Dazu kommen noch Beschwerden wegen anderer Probleme und eine Dunkelziffer von Problemfällen, in denen sich die Kunden nicht an die Bundesnetzagentur gewandt haben.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.

Bundesnetzagentur plant Breitband mit 50Mbit/s flächendeckend bis 2018

Der Ausbau des Breitband-Internets in Deutschland ist immer noch ein Problem: die meisten gesetzten Ziele konnte die Bundesregierung nicht oder nur teilweise erfüllen. Der Ausbau mit flächendeckenden Breitband bis 2010 wurde erst später erreicht und auch das nächste Etappenziel, den Ausbau mit 50Mbit/s für mindestens 75 Prozent der Haushalte bis 2014 dürfte nicht mehr zu leisten sein. Das nächste Ziel ist daher der Ausbau bis 2018: zu diesem Zeitpunkt soll der flächendeckende Ausbau mit Breitbandanschlüssen mit mindestens 50Mbit/s abgeschlossen sein.

Dies zumindest bekräftigt die Bundesnetzagentur jetzt nochmal in einem Strategiepapier, das heute veröffentlicht wurde. Darin geht es auch um die Weiterentwicklung des Mobilfunks, denn die bisher genutzten Frequenzen für Gespräche und GSM Mobilfunk im Bereich von 900 und 1.800Megaherz laufen 2016 aus. Dann fallen die Nutzungsrechte dieser Frequenzen wieder zurück an den Bund und müssen neu ausgeschrieben und versteigert werrden. Bislang nutzen die Mobilfunkbetreiber E-Plus, Telefónica, Telekom und Vodafone diese Netze, wie die Verteilung nach 2016 aussehen wird, ist noch offen. Darüber hinaus sollen Reserven gebildet werden um Kapazitäten für den weiteren Ausbau frei zu haben.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte: Die derzeitige nahezu flächendeckende Versorgung der Verbraucher mit Infrastrukturen für den Mobilfunk muss weiterhin gesichert werden, gerade im ländlichen Raum. Zu diesem Zweck soll für die vier bundesweiten Mobilfunknetze je ein Frequenzblock im 900-MHz-Bereich (sogenannte Frequenzreserve) reserviert werden, der nicht in einer Auktion vergeben wird.

Für die Nutzer zumindest dürfte sich kurzfristig wenig ändern. Der Netzausbau im kabelgestützten Bereich obliegt nach wie vor lediglich den Anbietern in diesem Bereich und wird lediglich von Bund und den Ländern begleitet. Die GSM Netz für SMS und Gespräche wird es auch weiterhin gegeben, möglicherweise wird es aber einen oder auch mehrere neue Anbieter in diesem Bereich geben. Genauere Angaben dazu gibt es aber noch nicht.

Ob 2018 50Mbit/s noch eine zukunftsfähig Technologie sein werden, darf auch bezweifelt werden. Aktuell steigen die Datenraten Jahr für Jahr und moderne Anwendungen brauchen immer mehr Datenvolumen. Der Trend geht zum Multimediainhalten wie Videos und Musik in immer besseren Formaten und Auflösungen. Es ist damit durchaus möglich, dass 2018 50Mbit/s lediglich eine Grundversorgung darstellen wird, die die neusten Anwendungen nach wie vor nicht erlaubt. Die aktuellen Entwicklungen im Breitbandbereich wie die zunehmend Auflösung der Netzneutralität und der Übergang zu einem mehrklassigen Internet werden im Strategiepapier gar nicht berührt. Die Entwicklung muss also auch weiterhin kritisch betrachtet werden.

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