Verbraucherzentrale drosselt die Telekom

Ein erstes Urteil zum Fall der „Drosselkom“ sorgt für Hoffnung: Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtet,  hat das Landgericht Köln (Az. 26 O 211/13, nicht rechtskräftig) die Klauseln der Telekom, mit denen die Drosselung umgesetzt werden sollen, für unzulässig erklärt:

Da die Telekom-Tarife als „Internet-Flatrate“ und unter Angabe der „bis zu“-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als „unangemessene Benachteiligung“ an. Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird.

Wichtig ist dabei, dass es in erster Linie um den Begriff der Flatrate geht, der hier beanstandet wird. Nach Ansicht des Gerichtes wären die Klauseln in den AGB unzulässig, weil sie sich nicht mit den Erwartungen an eine Flatrate vertragen würde. In der Pressemitteilung des LG Köln wird dies wie folgt ausgeführt:

Mit dem Begriff „Flatrate“ verbinde der Durchschnittskunde jedenfalls bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört, weil etwa im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit weniger als 10 % der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stünden. In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s – so die Kammer – ein breites Publikum und nicht nur sog. „Power User“.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und die meisten Kommentatoren gehen davon aus, dass die Telekom dagegen in Berufung gehen wird. Damit kann die nächste Instanz dieses Thema auch wieder anders entscheiden. Das Urteil sorgt auf jeden Fall bereits jetzt für Aufregung und viele Kommentare – die Hoffnung auf ein ungedrosseltes Netz hat damit wieder Nahrung bekommen.

Die Telekom hatte im Frühjahr erklärt, die Geschwindigkeiten für normale DSL-Anschlüsse ab einem bestimmten monatlichen Volumenverbrauch drosseln zu wollen. Dies sollte sowohl Neukunden als auch Bestandskunden betreffen. Die entsprechende Änderung der AGB war im Mai durchgeführt worden und dagegen hatten die Verbraucherzentrale geklagt.

Die Telekom war durch diesen Schritt sehr in die Kritik geraten. Unter dem großen öffentlichen Druck wurde die Drosselung etwas zurückgenommen (auf 2Mbit/s) aber letztendlich durchgesetzt. Andere Unternehmen wie beispielsweise Congstar hatten sich angeschlossen und ebenfalls mit Drosselplänen reagiert.

 

 

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