Zu viel gespeichert: Bundesnetzagentur prüft Telco Unternehmen

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihres Aufgabenbereiches unter anderem die Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen für Verkehrsdaten von Telefonverbindungen geprüft. Hintergrund sind dabei die gesetzlichen Regelungen des Bundes-Datenschutzgesetzes. Unternehmen sind dabei grundsätzlich zur Datensparsamkeit aufgerufen und dürfen nur dann Daten speichern, wenn diese für die Abrechnung benötigt werden. Muss ein Unternehmen beispielsweise Rechnungen nach Nutzungsdauer erstellen, sind dafür natürlich die Nutzungsdaten des Kunden notwendig. Bei Flatrates dagegen würde diese Speicherzweck entfallen.

Allerdings hat die Bundesnetzagentur bei ihrer Überprüfung festgestellt, dass dies nicht immer umgesetzt wird. Oft gibt es unabhängig vom Produkt gemeinsame Datenspeicherung, sowohl vom Umfang als auch von der Dauer her. Die BNetz-Agentur kritisierte daher, dass gerade bei den Flatrates die Speicherung von Daten bei einigen Unternehmen über den gesetzlichen Rahmen hinaus geht. So wurde unter anderem bei mehreren Unternehmen die Funkzellen ID (Cell-ID) gespeichert, die Auskunft darüber gibt, welche Funkzelle ein Kunden gerade nutzt. Damit kann man problemlos ein Bewegungsprofil des Kunden anfertigen und so nachvollziehen wo sich das betreffende Handy wann aufgehalten hat. Daneben wurde beispielsweise auch die IMEI der Handys gespeichert. Jedes Handy oder Smartphone hat eine individuell Geräte-Nummer, die IMEI. Damit kann man jedes Gerät problemlos identifizieren. Diese Daten sind gerade bei Flatrates für eine Abrechnung aber überhaupt nicht von Belang und dürften daher nicht gespeichert werden. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben an die betroffenen Unternehmen bereits Aufforderungen versandt, diese Speicherpraxis zu ändern.

Insgesamt ist es durchaus positiv, die Praxis deutscher Unternehmen zu durchleuchten, Kundendaten zu erheben und zu speichern. Immerhin hätten der Staat in Form von Polizei und Staatsanwaltschaft relativ einfach Zugriff auf diese Daten, insbesondere durch die gerade in Kraft getretene Bestandsdatenauskunft. Trotzdem wirkt das Vorgehen eher kraftlos. Mittlerweile ist bekannt, das befreundete Geheimdienste aus den USA und UK Deutschland massiv überwachen. Von daher dürfte den meisten Menschen die Speicherpraxis deutscher Telekommunikationsunternehmen weitgehend egal sein. Man sollte aber an dieser Stell im Hinterkopf behalten, das auch Geheimdienste nur auf das zurückgreifen können, was die Unternehmen an Daten erheben. Wenn bestimmte Daten nicht da sind, kann auch niemand darauf zugreifen. Von daher ist die Initiative der Bundesnetzagentur durchaus zu begrüßen, auch wenn sie das eigentliche Problem der Überwachung der deutschen Bürger nicht löst (und auch nicht lösen kann).