Eplus-Übernahme unter Dach und Fach

Eplus-Übernahme unter Dach und Fach – Der rechtliche Teile der Fusion von O2 und Eplus ist abgeschlossen, der Mutterkonzern Telefonica hat insgesamt (bar und in Aktien) 8,5 Milliarden Euro für die Übernahme von Eplus bezahlt und kann das Unternehmen nun in den eigenen Verbund aufnehmen. Die europäischen Kartellbehörden hatten für die Übernahme grünes Licht gegeben, allerdings musste Telefonica einige Zugeständnisse machen:

  • etwa 600 Mobilfunk-Shops werden durch Drillisch übernommen
  • Netzkapazitäten werden an Drillisch verkauft. Damit entsteht ein neuer Netzbetreiber auf dem deutschen Markt.

Ziel der Übernahme war es, das größte deutsche Mobilfunk-Unternehmen zu schaffen und im Bereich des Netzausbaues und der Kundenbetreuung Synergien zu realisieren.  Gerade der Ausbau des O2 Netzes verschlingt große Summen und könnte mit der Fusion einfach angegangen werden, da zwei Unternehmen nur noch ein gemeinsames Netz ausbauen müssen.

„Uns kommt in unserer neuen Position eine besondere Rolle bei der Digitalisierung der Gesellschaft zu, die für einen radikalen Umbruch der gesamten Telekommunikationsbranche sorgt. Der Zusammenschluss unser beider Unternehmen bietet uns die einmalige Möglichkeit, unser Geschäft konsequent darauf auszurichten und als Schrittmacher im Wettbewerb einzigartigen Mehrwert für das Unternehmen und seine Kunden zu schaffen“, sagt Thorsten Dirks, CEO der Telefónica Deutschland Holding AG. „Unser klares Ziel ist es, das führende digitale Telekommunikationsunternehmen in Deutschland zu schaffen.“

Rechnet man die Kunden zusammen, kommen beide Unternehmen auf etwa 47 Millionen Mobilfunk- und DSL Anschlüsse mit einem Umsatzvolumen von knapp 8 Millionen Euro. Das ist im mobilen deutlich vor den beiden anderen Netzbetreibern Vodafone und sogar vor der Telekom.

Unklar ist allerdings nach wie vor, wie die Fusion im technischen Bereich und bei den Marken stattfinden soll. Die Unternehmen hatten bereits davon gesprochen, dass einige Marken (gerade im Discountbereich) möglicherweise  nicht mehr weiter geführt werden und in andere Anbieter übergehen werden. Beispielsweise wurde bereits bei der Einstellung der BASE Zuhause Option gemutmaßt, dass es im Zuge der Fusion geschehen sein könnte. Weitere Details zur Vorgehensweise der Fusionierung wurden aber leider nicht genannt.

8000 Euro Schaden – der Verlust einer Simkarte kann teuer werden

8000 Euro Schaden – der Verlust einer Simkarte kann teuer werden – Wer haftet für aufgelaufene Kosten bei einer gestohlenen oder unbefugt genutzten Simkarte? Das OLG Brandenburg (Urt. v. 11.09.2014 – Az.: 5 U 105/13) hat in einem solchen Fall jetzt den Kunden in die Haftung genommen.

Im vorliegenden Fall war einem Kunden eine wenig genutzte Simkarte aus der Wohnung entwendet worden. Ein unbekannter Dritter nutzte die Karte so intensiv, dass dadurch fast 8.000 Euro an Gebühren zusammen kamen. Der Anbieter stellte diese Kosten dem Inhaber der Simkarte in Rechnung. Dieser wollte den Betrag nicht zahlen und verwies auf den Diebstahl.

Das Gericht sah in diesem Fall die Haftung klar beim Inhaber der Karte. Auch wenn diese gestohlen wurde entbindet dies nicht von der Pflicht, die Rechnung zu begleichen.

In den AGB des Mobilfunk-Unternehmens war dieser Fall klar geregelt:

„Preise, die durch eine befugte Nutzung des Anschlusses entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.“

Diese Klausel wurde durch das OLG auch nicht beanstandet, denn sie begrenzt die Haftung auf fahrlässiges Verhalten des Inhabers. Dieser hatte unter anderem die PIN der Simkarte auf der Karte selbst notiert und so die Nutzung erst möglich gemacht. Daher muss er auch für die entstandenen Kosten aufkommen.

Mobilfunk-Kunden sollten daher mit Simkarte (und Handys allgemein) vorsichtig umgehen und im Hinterkopf behalten, dass diese Karte im schlimmsten Fall ein Kostenrisiko darstellen. Gerade über Sonderrufnummer lassen sich unter Umständen hohe Kosten generieren. Bemerkt man, dass eine Karte gestohlen wurde oder sie verloren gegangen ist, sollte diese Karte auf jeden Fall gesperrt werden. Dazu bieten die Mobilfunk-Provider eigenen Hotlines an, man kann aber auch die zentrale Sperrnummer 116 116 nutzen. Diese nimmt Sperrungen aller Karten (auch Mobilfunk-Karten) entgegen und leitet sie an die entsprechenden Anbieter weiter.

Dazu ist die PIN auch Sicherheitssystem, dass man nutzen sollte. Dazu gehört die PIN nicht zu deaktivieren und natürlich auch, sie nicht auf oder in Nähe der Karte zu notieren. Das gilt nicht nur für die Bank-Karte sondern gleichermaßen für Simkarten.

 

60 Rufnummern abgeschaltet – Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Fallen vor

60 Rufnummern abgeschaltet – Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Fallen vor – Wer eine SMS von unbekannten Absendern erhält sollte vorsichtig sein. In vielen Fällen stecken dahinter zwielichtige Firmen mit wenig seriösen Geschäftsmodellen. Besonders häufig werden solche SMS mit vermeintlichen Kontaktwünschen verschickt. Wer auf so einen SMS antwortet oder die angegebene Nummer anruft, landet in der Regel nicht bei einer Privatperson sondern in den kostenpflichtigen Netzwerken von Firmen und Diensten „Flirt und Party Flatrate“ oder „Flirt & Erotik Chat“. Das Unternehmen argumentiert dann, dass mit der Reaktion auf die SMS ein Vertragsverhältnis begründet worden wäre und fordert entsprechende Gebühren.

Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen„, empfiehlt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS.

Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher in diesem Zusammenhang im Laufe des Jahres bereits mehr als 500 missbräuchlich für diese Dienste genutzte Rufnummern abschalten lassen. Die aktuellen Abschaltungen richten sich dabei in erster Linie gegen die Firma Telecom Billing Ltd. aus Sofia in Bulgarien. Dabei wurden nicht nur 60 Rufnummern deaktiviert sondern auch die Rechnungslegung und Inkassierung verboten. Das Unternehmen darf damit keine neuen Dienstleistungen in Rechnung stellen und auch bereits gestellte Forderungen dürfen nicht mehr weiter verfolgt werden. Wer noch Rechnungen der entsprechenden Firma offen hat muss somit auf keinen Fall mehr zahlen. Schwieriger wird es bei bereits bezahlen Rechnung. Dieses Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit weg und auch nicht mehr beitreibbar. Es kann sich aber lohnen in diesem Fall die Verbraucherzentrale einzuschalten.

Falls weitere Rechnungen dieser Firma kommen sollte, können diese alle mit Verweis auf die aktuellen Maßnahmen der Bundesnetzagentur abgelehnt werden.

Die BNetzAgentur hatte bereits in vielen ähnlichen Fällen Maßnahmen ergriffen und auch Bußgelder verhängt. In diesen Fällen ging es aber in erster Linie um unerlaubte Werbeanrufen. Für Nutzer, die ebenfalls von falschen Rechnungen oder unerlaubten Anrufen betroffen sind, haben wir hier eine Liste mit Maßnahmen dagegen zusammengestellt

Durchsuchung wegen unerlaubter Telefonwerbung

Durchsuchung wegen unerlaubter Telefonwerbung – Die Bundesnetzagentur geht verstärkt gegen Anbieter mit unerlaubter Telefon Werbung vor. In einer Pressemitteilung verkündete die Behörde, das aktuell in diesem Zusammenhang Durchsuchungsmaßnahmen in einem Unternehmen duchgeführt werden. Hintergrund waren Werbeanrufe für Solar- und Photovoltaikanlagen zu denen viele Beschwerden von Verbrauchern eingegangen waren. Konkret ging es dabei um ein Unternehmen im Großraum München.

„Einige Unternehmen halten sich noch immer nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligungserklärung sind verboten. Der Bußgeldrahmen wurde im vergangenen Jahr sogar auf 300.000 € erhöht. Ich appelliere an die werbenden Unternehmen und die Call-Center, sich an die geltenden Gesetze zu halten“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Laut der Bundesnetzagentur sind 16 eigene Mitarbeiter mit der Durchsuchung betraut, die Maßnahmen erfolgen dabei auf Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses und mit Unterstützung von Kräften der örtlichen Polizei.

TelefonWerbung stellt immer noch ein Prpblem dar, auch wenn die gesetzlichen Regeulungen mittlerweile verschräft wurden. So schreibt das Bundesministerium für Justiz:

Die Belästigung durch unerwünschte Telefonanrufe bleibt ein Problem, auch wenn seit eineinhalb Jahren neue Vorschriften zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung gelten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz von September 2009 bis Juni 2010 durchgeführt hat. Zugenommen haben insbesondere Beschwerden im Gewinnspiel- und Lotteriebereich. Angerufene werden zum Beispiel durch die Lüge, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen, zu kostenpflichtigen Anrufen verleitet. Solche Verhaltensweisen sind als Betrug strafbar. Dennoch kam es nach Auskunft der Landesjustizverwaltungen kaum zu Strafanzeigen, noch seltener zu Verurteilungen. Zwei von drei Ermittlungsverfahren wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Selbst wenn der Täter ermittelt werden konnte, war bei mindestens zehn Prozent der Fälle der Tathergang nicht rekonstruierbar. Dazu dürfte beigetragen haben, dass sich die Anbieter zur Verschleierung ihrer Verantwortlichkeit organisierter krimineller Strukturen bedienten und auch oft vom Ausland aus agierten.

Die Bundesnetzagentur hatte vor wenigen Tagen erst hohe Bußgelder wegen Verstößgen gegen die Pflichten beim Anbieterwechsel an größeren Telco Unternehmen in Deutschland verhängt.

Bundesnetzagentur: 225.000 Euro Bußgelder wegen Verstößen beim Anbieterwechsel

Die Bundesnetzagentur hat gegen drei Telekommunikations-Anbieter Bußgelder in Höhe von jeweils 75.000 Euro verhängt, weil es wiederholt und oft Beschwerden der Verbraucher beim Anbieterwechsel gab. Dabei ist in erster Linie des Festnetz- und DSL-Bereich betroffen. Die Portierung im Mobilfunk-Bereich funktioniert dagegen weitgehend automatisch und mit vergleichsweise wenig Problemen. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen darf die Unterbrechung der Versorgung nicht länger als einen Tag dauern.

Die Bundesnetzagentur begründet die Bußgelder dabei wie folgt:

Die drei Anbieter haben wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren, betonte Homann. Wir haben gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter ein Verfahren eingeleitet. Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel.

Bei standard.at findet man auch noch Angaben, wer die drei betroffenen Anbieter sind. Es soll sich dabei um 1&1, Vodafone und O2 handeln, die Bundesnetzagentur nannte keine direkten Unternehmen. Die Telekom hat mittlerweile bestätigt, dass auch gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde, ein Bußgeld ist aber bisher noch nicht verhängt.

Interessant sind aber die Zahlen. Allein die Beschwerden wegen einer Versorgungsunterbrechnung sollen 2013 eine Zahl von 4.500 Stück erreicht haben. Dazu kommen noch Beschwerden wegen anderer Probleme und eine Dunkelziffer von Problemfällen, in denen sich die Kunden nicht an die Bundesnetzagentur gewandt haben.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.

Zu viel gespeichert: Bundesnetzagentur prüft Telco Unternehmen

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihres Aufgabenbereiches unter anderem die Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen für Verkehrsdaten von Telefonverbindungen geprüft. Hintergrund sind dabei die gesetzlichen Regelungen des Bundes-Datenschutzgesetzes. Unternehmen sind dabei grundsätzlich zur Datensparsamkeit aufgerufen und dürfen nur dann Daten speichern, wenn diese für die Abrechnung benötigt werden. Muss ein Unternehmen beispielsweise Rechnungen nach Nutzungsdauer erstellen, sind dafür natürlich die Nutzungsdaten des Kunden notwendig. Bei Flatrates dagegen würde diese Speicherzweck entfallen.

Allerdings hat die Bundesnetzagentur bei ihrer Überprüfung festgestellt, dass dies nicht immer umgesetzt wird. Oft gibt es unabhängig vom Produkt gemeinsame Datenspeicherung, sowohl vom Umfang als auch von der Dauer her. Die BNetz-Agentur kritisierte daher, dass gerade bei den Flatrates die Speicherung von Daten bei einigen Unternehmen über den gesetzlichen Rahmen hinaus geht. So wurde unter anderem bei mehreren Unternehmen die Funkzellen ID (Cell-ID) gespeichert, die Auskunft darüber gibt, welche Funkzelle ein Kunden gerade nutzt. Damit kann man problemlos ein Bewegungsprofil des Kunden anfertigen und so nachvollziehen wo sich das betreffende Handy wann aufgehalten hat. Daneben wurde beispielsweise auch die IMEI der Handys gespeichert. Jedes Handy oder Smartphone hat eine individuell Geräte-Nummer, die IMEI. Damit kann man jedes Gerät problemlos identifizieren. Diese Daten sind gerade bei Flatrates für eine Abrechnung aber überhaupt nicht von Belang und dürften daher nicht gespeichert werden. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben an die betroffenen Unternehmen bereits Aufforderungen versandt, diese Speicherpraxis zu ändern.

Insgesamt ist es durchaus positiv, die Praxis deutscher Unternehmen zu durchleuchten, Kundendaten zu erheben und zu speichern. Immerhin hätten der Staat in Form von Polizei und Staatsanwaltschaft relativ einfach Zugriff auf diese Daten, insbesondere durch die gerade in Kraft getretene Bestandsdatenauskunft. Trotzdem wirkt das Vorgehen eher kraftlos. Mittlerweile ist bekannt, das befreundete Geheimdienste aus den USA und UK Deutschland massiv überwachen. Von daher dürfte den meisten Menschen die Speicherpraxis deutscher Telekommunikationsunternehmen weitgehend egal sein. Man sollte aber an dieser Stell im Hinterkopf behalten, das auch Geheimdienste nur auf das zurückgreifen können, was die Unternehmen an Daten erheben. Wenn bestimmte Daten nicht da sind, kann auch niemand darauf zugreifen. Von daher ist die Initiative der Bundesnetzagentur durchaus zu begrüßen, auch wenn sie das eigentliche Problem der Überwachung der deutschen Bürger nicht löst (und auch nicht lösen kann).

 

 

Bundesnetzagentur plant Breitband mit 50Mbit/s flächendeckend bis 2018

Der Ausbau des Breitband-Internets in Deutschland ist immer noch ein Problem: die meisten gesetzten Ziele konnte die Bundesregierung nicht oder nur teilweise erfüllen. Der Ausbau mit flächendeckenden Breitband bis 2010 wurde erst später erreicht und auch das nächste Etappenziel, den Ausbau mit 50Mbit/s für mindestens 75 Prozent der Haushalte bis 2014 dürfte nicht mehr zu leisten sein. Das nächste Ziel ist daher der Ausbau bis 2018: zu diesem Zeitpunkt soll der flächendeckende Ausbau mit Breitbandanschlüssen mit mindestens 50Mbit/s abgeschlossen sein.

Dies zumindest bekräftigt die Bundesnetzagentur jetzt nochmal in einem Strategiepapier, das heute veröffentlicht wurde. Darin geht es auch um die Weiterentwicklung des Mobilfunks, denn die bisher genutzten Frequenzen für Gespräche und GSM Mobilfunk im Bereich von 900 und 1.800Megaherz laufen 2016 aus. Dann fallen die Nutzungsrechte dieser Frequenzen wieder zurück an den Bund und müssen neu ausgeschrieben und versteigert werrden. Bislang nutzen die Mobilfunkbetreiber E-Plus, Telefónica, Telekom und Vodafone diese Netze, wie die Verteilung nach 2016 aussehen wird, ist noch offen. Darüber hinaus sollen Reserven gebildet werden um Kapazitäten für den weiteren Ausbau frei zu haben.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte: Die derzeitige nahezu flächendeckende Versorgung der Verbraucher mit Infrastrukturen für den Mobilfunk muss weiterhin gesichert werden, gerade im ländlichen Raum. Zu diesem Zweck soll für die vier bundesweiten Mobilfunknetze je ein Frequenzblock im 900-MHz-Bereich (sogenannte Frequenzreserve) reserviert werden, der nicht in einer Auktion vergeben wird.

Für die Nutzer zumindest dürfte sich kurzfristig wenig ändern. Der Netzausbau im kabelgestützten Bereich obliegt nach wie vor lediglich den Anbietern in diesem Bereich und wird lediglich von Bund und den Ländern begleitet. Die GSM Netz für SMS und Gespräche wird es auch weiterhin gegeben, möglicherweise wird es aber einen oder auch mehrere neue Anbieter in diesem Bereich geben. Genauere Angaben dazu gibt es aber noch nicht.

Ob 2018 50Mbit/s noch eine zukunftsfähig Technologie sein werden, darf auch bezweifelt werden. Aktuell steigen die Datenraten Jahr für Jahr und moderne Anwendungen brauchen immer mehr Datenvolumen. Der Trend geht zum Multimediainhalten wie Videos und Musik in immer besseren Formaten und Auflösungen. Es ist damit durchaus möglich, dass 2018 50Mbit/s lediglich eine Grundversorgung darstellen wird, die die neusten Anwendungen nach wie vor nicht erlaubt. Die aktuellen Entwicklungen im Breitbandbereich wie die zunehmend Auflösung der Netzneutralität und der Übergang zu einem mehrklassigen Internet werden im Strategiepapier gar nicht berührt. Die Entwicklung muss also auch weiterhin kritisch betrachtet werden.

Mobilfunk-Empfang in der Bahn: schnelles Netz nur bei der Telekom

Wer sich schon immer mal gewundert hat, warum man in den Wagen der Deutschen Bahn (selbst im ICE) kaum schnelles Internet bekommt, bekommt hier eine Antwort: Die Bahn leitet schnelle Datennetze einfach nicht weiter, es wird lediglich 2G Empfang verstärkt. Damit sind Nutzer mit UMTS, HSDPA oder sogar LTE deutlich im Nachteil, denn diese Standards können innerhalb der Wagen der Bahn kaum genutzt werden. Ausnahmen sind lediglich Kunden der Telekom die einen passenden Vertrag haben und die WLAN Hotspots in den Wagen nutzen können. Alternativ können Nutzer auch separat einen Zugang zum Hotspot direkt vor Ort buchen. Alle Details dazu gibt es hier.

Den Zusammenhang gibt es hier in der Grafik:

bahn-mobilfunk

(via mobiflip und wallstreetjournal)

0179

Welches Netz hat die Vorwahl 0179? – Die 0179 wurde bereits 1997 von der Viag Interkom – heute O2 – als ihre erste Handyvorwahl eingeführt. Heute kann die Vorwahl noch bei O2 angefragt und erworben werden, denn die Popularität war nie sehr groß.

Die Vorwahl 0179 gehört dabei zum Netz von O2. Allerdings können Rufnummern mittlerweile auch in andere Netze mitgenommen werden. Daher muss die 0179 nicht mehr zwangsläufig in diesem Netz zu finden sein, sondern könnte auch in ein anderes Netz portiert worden sein. Falls die Nummer direkt vom Anbieter kommt, ist das Netz auf jeden Fall noch das Netz von O2.

Die 0179 war die erste Vorwahl der Viag Interkom, kam aber schnell in Miskredit. Viag Interkom hatte zu dem Zeitpunkt eine Netzabdeckung von gerade einmal 45 % und machte ihren Gewinn – so wie viele Mobilfunk-Discounter aus dem O2-Netz heute noch – über günstige Preise. Im Jahr 1998 folgte deshalb ein Vertrag mit Swisscom, um über Roaming durch die Hintertür das weit besser ausgebaute Netz der Telekom nutzen zu können. Nach einer Klage seitens der Telekom folgte eine Einigung unter den beiden Anbietern noch im selben Jahr, so dass Nutzer der 0179 außerhalb der Ballungszeiten das Netz der Telekom mit nutzen konnten. Seit 2011 ist diese Vorwahl wieder fester Bestandteil des Angebotes von O2 und wird auch von den diversen Discountern als Vorwahl ihrer Service-Rufnummern genutzt.

Um sicherzugehen, ob eine Nummer noch ein bestimmtes Netz nutzt, bieten die Netzbetreiber kostenfreie Kurzwahlnummern. Damit kann man bequem abfragen, welche Nummer zu welchem Netz gehört. Die jeweiligen Rufnummern haben wir hier zusammengestellt: Netz-Abfrage – welche Nummer gehört zu welchem Netz?. Die Netzabfrage erfasst dabei den aktuellen Status der Rufnummer und ist damit wesentlich sicherer und genauer als die Zuordnung anhand der Vorwahl.

Änderungen durch das Zusammengehen von Eplus und O2

Mit der Übernahme von Eplus durch O2 sollen die Netze der beiden Anbieter in den nächsten Jahren zusammengeschaltet werden. Bereits jetzt macht sich das für die Kunden beider Unternehmen bemerkbar. So kann derzeit das Netz des jeweils anderen Unternehmen mit genutzt werden, falls das eigene Netz nicht gut genug ausgebaut ist. Dazu werden seit Anfang 2016 auch die Abrechnungen vereinheitlich. Gespräche zwischen O2 und Eplus werden seit dem als netzintern abgerechnet.

Für die Zukunft sollen die Netze zu einem Netz vereinheitlich werden. Dann macht es keine Unterschied mehr ob eine Rufnummer ursprünglich in Eplus- oder O2 Netz war. Die Nummern nutzen dann alle ein gemeinsames Netz. Allerdings wird es noch etwas dauern, bis dies bundesweit durchgesetzt ist. O2 rechnet hier mit mehreren Jahren für die Umstellung, etwa 2020 soll diese komplett abgeschlossen sein.