Durchsuchung wegen unerlaubter Telefonwerbung – Die Bundesnetzagentur geht verstärkt gegen Anbieter mit unerlaubter Telefon Werbung vor. In einer Pressemitteilung verkündete die Behörde, das aktuell in diesem Zusammenhang Durchsuchungsmaßnahmen in einem Unternehmen duchgeführt werden. Hintergrund waren Werbeanrufe für Solar- und Photovoltaikanlagen zu denen viele Beschwerden von Verbrauchern eingegangen waren. Konkret ging es dabei um ein Unternehmen im Großraum München.
„Einige Unternehmen halten sich noch immer nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligungserklärung sind verboten. Der Bußgeldrahmen wurde im vergangenen Jahr sogar auf 300.000 € erhöht. Ich appelliere an die werbenden Unternehmen und die Call-Center, sich an die geltenden Gesetze zu halten“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Laut der Bundesnetzagentur sind 16 eigene Mitarbeiter mit der Durchsuchung betraut, die Maßnahmen erfolgen dabei auf Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses und mit Unterstützung von Kräften der örtlichen Polizei.
TelefonWerbung stellt immer noch ein Prpblem dar, auch wenn die gesetzlichen Regeulungen mittlerweile verschräft wurden. So schreibt das Bundesministerium für Justiz:
Die Belästigung durch unerwünschte Telefonanrufe bleibt ein Problem, auch wenn seit eineinhalb Jahren neue Vorschriften zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung gelten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz von September 2009 bis Juni 2010 durchgeführt hat. Zugenommen haben insbesondere Beschwerden im Gewinnspiel- und Lotteriebereich. Angerufene werden zum Beispiel durch die Lüge, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen, zu kostenpflichtigen Anrufen verleitet. Solche Verhaltensweisen sind als Betrug strafbar. Dennoch kam es nach Auskunft der Landesjustizverwaltungen kaum zu Strafanzeigen, noch seltener zu Verurteilungen. Zwei von drei Ermittlungsverfahren wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Selbst wenn der Täter ermittelt werden konnte, war bei mindestens zehn Prozent der Fälle der Tathergang nicht rekonstruierbar. Dazu dürfte beigetragen haben, dass sich die Anbieter zur Verschleierung ihrer Verantwortlichkeit organisierter krimineller Strukturen bedienten und auch oft vom Ausland aus agierten.
Die Bundesnetzagentur hatte vor wenigen Tagen erst hohe Bußgelder wegen Verstößgen gegen die Pflichten beim Anbieterwechsel an größeren Telco Unternehmen in Deutschland verhängt.
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