Bundesnetzagentur: 225.000 Euro Bußgelder wegen Verstößen beim Anbieterwechsel

Die Bundesnetzagentur hat gegen drei Telekommunikations-Anbieter Bußgelder in Höhe von jeweils 75.000 Euro verhängt, weil es wiederholt und oft Beschwerden der Verbraucher beim Anbieterwechsel gab. Dabei ist in erster Linie des Festnetz- und DSL-Bereich betroffen. Die Portierung im Mobilfunk-Bereich funktioniert dagegen weitgehend automatisch und mit vergleichsweise wenig Problemen. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen darf die Unterbrechung der Versorgung nicht länger als einen Tag dauern.

Die Bundesnetzagentur begründet die Bußgelder dabei wie folgt:

Die drei Anbieter haben wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren, betonte Homann. Wir haben gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter ein Verfahren eingeleitet. Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel.

Bei standard.at findet man auch noch Angaben, wer die drei betroffenen Anbieter sind. Es soll sich dabei um 1&1, Vodafone und O2 handeln, die Bundesnetzagentur nannte keine direkten Unternehmen. Die Telekom hat mittlerweile bestätigt, dass auch gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde, ein Bußgeld ist aber bisher noch nicht verhängt.

Interessant sind aber die Zahlen. Allein die Beschwerden wegen einer Versorgungsunterbrechnung sollen 2013 eine Zahl von 4.500 Stück erreicht haben. Dazu kommen noch Beschwerden wegen anderer Probleme und eine Dunkelziffer von Problemfällen, in denen sich die Kunden nicht an die Bundesnetzagentur gewandt haben.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.

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