Schlichtung im Telefon-Bereich weiter gefragt

Kein Netz und kein Empfang bei Handy und Smartphone

Im Bereich der Telekommunikation gibt es nicht nur ab und an Probleme mit Spam und unerwünschten Anrufen, sondern es kommt auch immer wieder zu Unstimmigkeiten von Kunden und Anbieter über Vertragsfragen. Die Bundesnetzagentur ist in diesem Bereich die Schlichtungsstelle und fungiert daher als neutraler Vermittel in solchen Streitfällen. Das scheint auch nach wie vor sinnvoll, denn auch 2023 gab es nach Zahlen der Bundesnetzagentur wieder viele Fällen von Schlichtungsverfahren. Insgesamt wurden mehr als 3.000 Anträge auf Schlichtung gestellt – in 2.310 Fällen gab es direkt den Antrag auf ein Schlichtungsverfahren.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Im Jahr 2023 richteten sich Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation. In 2.310 Fällen stellten sie einen Antrag auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens. Damit ist das Interesse an einer Schlichtung im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2.389 Anträgen gleichbleibend hoch.

In 1.013 Fällen erreichte die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung. Bezogen auf die beendeten zulässigen Verfahren liegt die Einigungsquote damit bei 50 Prozent. Die Schlichtungsstelle musste 294 Schlichtungsanträge wegen Unzulässigkeit ablehnen. Bei dem größten Teil der abgelehnten Anträge trugen die Antragstellenden Streitigkeiten vor, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist. In 665 Fällen verweigerten es die Telekommunikationsunternehmen, an den Verfahren teilzunehmen Bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für beide Parteien freiwillig. Die Antragstellenden zogen in 291 Fällen den Antrag zurück.

Mehr als jeder dritte Schlichtungsantrag bezog sich auf Streitigkeiten über den Inhalt und die Umsetzung von Verträgen (39 Prozent). Weitere Schwerpunkte bildeten Störungen (20 Prozent), Rechnungsbeanstandungen (13 Prozent) und eine verminderte Datenübertragungsrate (8 Prozent). Auch Streitigkeiten, die sich auf einen Umzug, einen Anbieterwechsel, eine Sperre des Anschlusses waren Gegenstand der Anträge.

Grundsätzlich ist die Bundesnetzagentur aber nur in den Fällen nach § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG) für eine Schlichtung zuständig. Fragen beispielsweise zum Prepaid Guthaben oder ähnlich gelagerte Vertragsfälle fallen nicht darunter. Allerdings ist die Schlichtung gesetzlich so komplex formuliert, dass es sich lohnt, erstmal einen Antrag zu stellen und damit prüfen zu lassen, ob die Bundesnetzagentur helfen kann.